Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden hatte sich das Schlachtunternehmen gegen einen Teil der behördlichen Anordnungen in der Corona-Pandemie vor drei Jahren wehren wollen.
Konkret ging es um die Frage, ob der Kreis Gütersloh im Juni 2020 auch der Logistik-Tochter Tevex Logistics das Geschäft mit Drittkunden außerhalb des Betriebsgeländes in Rheda-Wiedenbrück untersagt hatte oder nicht. Das Verwaltungsgericht wies diese Klage jedoch gestern (15.8.) nach einer mündlichen Verhandlung ab.
Tönnies und Kreis Gütersloh streiten um Umfang der angeordneten Schließung
Nach dem Corona-Ausbruch im Produktionsbereich des Tönnies-Stammwerkes in Rheda-Wiedenbrück im Juni 2020 war der Betrieb auf behördliche Anordnung für vier Wochen stillgelegt worden. Alle Mitarbeiter, die auf der Betriebsstätte tätig waren, wurden in Quarantäne geschickt. Das betraf auch die Mitarbeiter und Lkw-Fahrer des Tochterunternehmens Tevex Logistics.
Wie Tönnies-Geschäftsführer Dr. Gereon Schulze Althoff erläuterte, habe der Kreis Gütersloh auch Tevex Logistics die Ausübung ihrer Tätigkeiten verboten. Die Kreisverwaltung als Beklagte widersprach jedoch dieser Darstellung des Unternehmens.
Schlachtkonzern prüft Rechtsmittel gegen Urteil von Minden
Das Verwaltungsgericht folgte der Auffassung der Tönnies-Anwälte nicht. Es habe keine rechtswidrige Verfügung dieser Art durch den Kreis Gütersloh gegeben, so der Vorsitzende Richter Hans-Jörg Korte in seiner Urteilsbegründung nach einem Bericht des „Spiegel“.
Das Unternehmen bedauerte im Nachgang zu der mündlichen Verhandlung in einer schriftlichen Erklärung, dass das Verwaltungsgericht der Einschätzung von Tönnies nicht gefolgt sei. Der Konzern prüft, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Möglich ist eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster.
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