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Berufungsverfahren

US-Gericht ändert Glyphosat-Urteil: Bayer muss deutlich weniger zahlen

Bayer-Kreuz
am Dienstag, 21.07.2020 - 10:03 (Jetzt kommentieren)

Das US-Berufungsgericht senkte die Schadensersatz, den Bayer Krebs-Opfer Dewayne Johnson zahlten sollte, deutlich. Der Schuldspruch wurde jedoch nicht aufgehoben.

Knapp zwei Jahre sind seit dem ersten Urteil im US-Prozess für den Bayer-Konzern vergangen. Es ging um das angeblich krebserregende Herbizid Roundup mit dem Wirkstoff Glyphosat. Nun hat ein US-Berufungsgericht die Strafe für den Bayer-Konzern drastisch reduziert.

Das zuständige Gericht in San Francisco senkte den Schadens- und Strafschadensersatz, den Bayer dem Krebs-Opfer Dewayne Johnson zahlen muss, am Montag von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (17,9 Mio Euro).

Der Schuldspruch wurde jedoch nicht - wie von Bayer gefordert - aufgehoben.

Bayer erwägt erneute Berufung vor höherem Gericht

Bayer begrüßte die Entscheidung des Berufungsgerichts in einer Stellungnahme als "Schritt in die richtige Richtung". Das Unternehmen sei aber weiterhin der Ansicht, dass das Urteil nicht im Einklang mit der beim Prozess präsentierten Beweislage und dem geltenden Recht stehe.

Bayer ziehe es nun in Betracht, erneut Berufung einzulegen und den Fall vor den Supreme Court of California zu bringen. Man stehe weiterhin dazu, dass es sich bei dem Herbizid um ein sicheres Produkt handele.

Bayer sollte nach erstem Urteil schon 190 Mio. Dollar weniger zahlen

Der Kläger Johnson, bei dem 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert wurde, hatte den Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen US-Saatgutherstellers Monsanto für sein tödliches Leiden verantwortlich gemacht und dem Konzern vorgeworfen, die Gefahren verschwiegen zu haben. Eine Geschworenenjury hatte Bayer deshalb im August 2018 zu Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt.

Die Summe wurde danach zwar rasch auf 78 Millionen Dollar gesenkt, doch Bayer ging trotzdem dagegen in Berufung.

Umfassender Vergleich besänftigte die Lage für Unternehmen und Aktionäre

Der Konzern hat alle der drei bisherigen US-Glyphosat-Urteile angefochten.

Nun liegt die erste Entscheidung einer höheren Instanz vor, doch die ganz große Bedeutung hat sie nicht mehr. Denn der Konzern einigte sich kürzlich mit den meisten der vielen US-Kläger auf einen umfassenden Vergleich. Der milliardenschwere Kompromiss soll den überwiegenden Teil der rechtlichen Probleme, die sich die Leverkusener mit der 63 Milliarden Dollar teuren Monsanto-Übernahme aufgehalst haben, fast auf einen Schlag aus der Welt schaffen.

Von diesem Vergleich sind drei Fälle aber explizit ausgenommen, die vor Gericht verhandelt wurden: Johnson, Hardeman und Pilliod als „Bellwether-Verfahren“. Diese werden weiter ausgefochten. Der weitere Prozessverlauf ist für Bayer weiterhin wichtig, weil der Ausgang eine Orientierung für mögliche künftige Verfahren gibt.

Mit Material von dpa

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