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Initiative Tierwohl

Verpflichtender Tierwohl-Bonus wird von Bundeskartellamt gestoppt

Das Bundeskartellamt hat den verpflichtenden Tierwohl-Bonus der Initiative Tierwohl (ITW) gestoppt.
am Donnerstag, 25.05.2023 - 12:30 (1 Kommentar)

Das Bundeskartellamt fordert mehr Wettbewerb für die Initiative Tierwohl (ITW). Deshalb erwirkt das Amt die Abschaffung des verpflichtenden Tierwohl-Bonus.

Das Bundeskartellamt hat wettbewerbliche Bedenken zum bislang geltenden verpflichtenden Preisaufschlag der Initiative Tierwohl (ITW) geäußert. Damit hat das Amt den so genannten Tierwohl-Bonus faktisch gestoppt.

Denn die ITW hat reagiert und sich entschlossen, das verpflichtende Tierwohlentgelt für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe in dieser Form in der nächsten Programmphase ab 2024 abzuschaffen.

Stattdessen will die ITW eine unverbindliche Empfehlung für eine Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten einführen.

Bundeskartellamt: einheitlicher Aufschlag ist nicht nötig für Erfolg der ITW

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, begrüßt den Schritt und sagte dazu, dass die ITW sich am Markt etabliert habe. Das spiegle sich nun auch im weiterentwickelten Finanzierungsmodell wider.

Ein einheitlicher Aufschlag für Tierwohl erscheint dem Bundeskartellamt nicht als unerlässlich für die Durchsetzung der Initiative und die Einhaltung von Tierwohl-Kriterien.

Das Ende des einheitlichen Aufschlags und die Einführung eines Empfehlungssystems illustriere, dass es an der Schnittstelle von Nachhaltigkeit und Wettbewerb möglich sei, eine ausbalancierte Lösung für die wettbewerbliche Finanzierung von Mehrkosten zu finden.

ITW kommt Kernforderung des Kartellamts nach und sichert Zukunft ab

Die ITW gab unterdessen bekannt, wie es mit Deutschlands größtem Tierwohlprogramm ab 2024 weitergehen soll. So solle die Honorierung des Tierwohl-Engagements der Mäster künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer von der ITW festgelegten Empfehlung erfolgen.

„Es galt einen Weg zu finden, der sowohl den Landwirten als auch den teilnehmenden Unternehmen Planungssicherheit gewährt, andererseits aber ausreichend Raum lässt, um den Herausforderungen des Marktes und den Forderungen aus Gesellschaft und Politik gerecht werden zu können“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW.

„Die mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Leitplanken für die Fortführung der ITW ab 2024 werden in den kommenden Wochen in den Gremien der ITW beraten.“

Ferkelerzeuger erhalten weiter einen festen Betrag über die ITW

Für die Ferkelerzeuger soll laut ITW weiter ein fester Betrag pro Tier über die ITW gezahlt werden. Ab Sommer 2024 wird es jedoch eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe des Betrags geben: Landwirte, die ihre Ferkel an einen ITW-Mäster liefern, erhalten einen höheren Betrag.

Mit dieser Differenzierung sollen für Ferkelerzeuger zusätzliche Anreize gesetzt werden, um künftig die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen.

Mit Material von ITW, Bundeskartellamt

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