Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat kürzlich die Genehmigung erteilt, den Ausbildungsvertrag unter bestimmten Bedingungen auf bis zu drei Ausbildungsbetriebe aufzuteilen. Dies wird als modifizierte Verbundausbildung bezeichnet.
Rahmenvereinbarung zum Ausbildungsvertrag
Der Auszubildende schließt zu Beginn der betrieblichen Ausbildung mit jedem der Betriebe einen Einzelvertrag ab. Die Einzelverträge werden danach über eine Rahmenvereinbarung (.pdf) zum Gesamtausbildungsvertrag zusammengeschlossen. Diese Vereinbarung ist von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen und mit den Einzelverträgen und den erforderlichen Anlagen bei der zuständigen Ausbildungsbehörde, zum Beispiel Landwirtschaftskammer, zur Eintragung einzureichen.
"Bei dieser Variante ist zu beachten, dass eine Probezeit nur zu Beginn der Ausbildung (d. h. mit dem ersten Betrieb) vereinbart werden darf", macht Richard Didam von der LWK Niedersachsen deutlich. Falls es zur Lösung eines Ausbildungsvertrages kommen sollte, bleiben die weiteren Verträge weiterhin gültig.
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