Am Dienstag sorgte die Meldung auf agrarheute: „Einjährige Ausbildungsverträge nicht mehr zugelassen" für Verwirrung bei unseren Lesern. Viele stellten sich die Frage, ob diese Regelung nur für Niedersachsen oder ganz Deutschland gilt. Tatsächlich war es nicht so ganz einfach, die Antwort herauszufinden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erklärte heute morgen gegenüber agrarheute, dass nur Auzubildende in Niedersachsen von der Regelung betroffen sind.
Vor alllem für den Beruf Landwirt und Pferdewirt von Bedeutung
Ab sofort muss der Ausbildungsvertrag mit einem einzigen für die Ausbildung anerkannten Betrieb (Ausbildender) abgeschlossen werden und zwar über die gesamte Dauer der Ausbildung (3 Jahre bzw. bei Anrechnung oder Verkürzung 2 Jahre). Das gilt grundsätzlich für alle Grünen Berufe, ist aber laut Aussage der LWK Niedersachsen vor allem für die Berufe Landwirt und Pferdewirt von Bedeutung. Grund dafür ist, dass in diesen beiden Berufen häufig einjährige Verträge abgeschlossen wurden.
Ab Sommer 2016: Ausbildungsverträge über gesamte Ausbildungszeit
Die neue Regelung ist vor allem für die Auszubildenden wichtig, die im Sommer 2016 mit der Ausbildung beginnen, oder sich jetzt im 1. Ausbildungjahr befinden und keinen Vertrag über die gesamte Ausbildungszeit abgeschlossen haben. Der Vertrag mit einem neuen Ausbildungsbetrieb (Anschlussbetrieb) muss jetzt bis zum vorgesehenen Ende der erforderlichen Gesamtausbildungszeit abgeschlossen werden.
Die Frage, ob sich diese Regelung auf ganz Deutschland ausweiten könnte, hat uns das Ministerium für Bildung und Forschung leider noch nicht beantwortet. Sowie es neue Erkenntnisse zu diesem Thema gibt, erfahren Sie es auf agrarheute.
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