Nach Mitteilung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk werden die Auszahlungstermine in Baden-Württemberg für die großen Fördermaßnahmen von landwirtschaftlichen Betrieben eingehalten. Mit der Bundes- und Landesoberkasse ist vereinbart, dass die Auszahlungen so angewiesen werden, dass die Mittel noch in diesem Jahr auf den Konten der Landwirte sind.
Zeitplan der Auszahlungen
- Die Auszahlungen für steiles Dauergrünland und der Landschaftspflege erfolgen in der 50. Kalenderwoche.
- Ende Dezember noch vor dem Jahreswechsel erfolgen auch die ersten Zahlungen für die Ausgleichszulage.
- Bei den Direktzahlungen kommt die erste Auszahlung von Basis-, Greening- und Umverteilungsprämie gleich nach Weihnachten.
- Die Junglandwirteprämie als Teil der Direktzahlungen wird separat im neuen Jahr ausgezahlt.
Anträge mit Betriebskontrolle müssen warten
Ausgezahlt werden können generell nur abschließend bearbeitete und fehlerfreie Anträge. Anträge mit einer Betriebskontrolle können in den EU-Verfahren bei den Dezemberzahlungen leider noch nicht berücksichtigt werden, betont das Ministerium in seiner Pressemitteilung.
Die Landwirtschaftsverwaltung arbeite nach eigenen Aussagen jedoch mit Hochdruck daran, die verbleibenden Anträge so schnell wie möglich abzuarbeiten und auszuzahlen. Selbstverständlich achten die Landwirtschaftsbehörden auch auf die wirtschaftliche Situation in den Betrieben, insbesondere auf deren Liquiditätssituation, sofern diese bekannt ist.
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