Durch eine Meldung, wonach Waschwasser aus der Milcherzeugung wegen der neuen Anlagenverordnung nicht mehr in die Güllegrube eingeleitet werden darf, wurden zuletzt viele Milchbauern verunsichert. Der Bauernverband hat nun dazu eine Klarstellung durch die zuständigen Ministerien erreicht.
Die neue Bundesanlagenverordnung ist am 1. August in Kraft getreten. Bei der Definition der Stoffe, die in JGS-Anlagen eingeleitet werden dürfen, nimmt die Verordnung Bezug auf das Düngegesetz. Darin ist geregelt, dass Gülle und Jauche auch Reinigungs- und Niederschlagswasser enthalten kann. Das Düngegesetz, das erst im Mai 2017 geändert wurde, bleibt von der neuen Bundesanlagenverordnung unberührt, sodass auch die Begriffsdefinitionen weiter gelten.
Im Test: Der Schleppschuhverteiler Compact von Fliegl
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Thomas Göggerle/dlz agrarmagazin
Im dlz-Einsatz arbeitete der 5,7 m breite Verteiler vor einem Einachsfass mit 8,6 m³.
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Im dlz-Test knickte der Schlauch noch ab. Die Klappung hat Fliegl geändert und verbaut nun flexiblere Gummigewebeschläuche.
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Die Bedienbox ist robust und beleuchtet. Auf der Oberseite sitzt der Sicherheitsschalter, um den Verteiler auszuklappen.
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Alles, was nicht durch die Abgänge passt, fördert die Schnecke in den seitlichen Stauraum. Jeweils ein Schieber entleert diesen und spuckt die Fremdkörper aus.
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Am Vorgewende hebt der Compact die Schuhe nach oben. Keine Gülle läuft nach oder tropft.
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Für den Transport klappt der Verteiler die Seitenteile noch schräg an das Fass.
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In Getreidebeständen formen die Schuhe eine rund 1 bis 2 cm tiefe Rille.
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Die Federstahlleisten drücken die Schuhe mit bis zu 40 kg auf den Boden.
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Die Löcher in der Edelstahlwanne sind sehr klein. Einmal verstopft, müssen die Schläuche runter. Gummiringe dichten die Anschlüsse ab. Als Werkzeug ist nur ein Schraubenschlüssel notwendig.
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