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Düngeverordnung

Bayern: Waschwasser darf weiterhin in Güllegruben

am Montag, 07.08.2017 - 08:45 (Jetzt kommentieren)

Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit dem bayerischen Umweltministerium jetzt darauf hingewiesen, dass Waschwasser auch weiterhin in Güllegruben (JGS-Anlagen) eingeleitet werden darf.

Durch eine Meldung, wonach Waschwasser aus der Milcherzeugung wegen der neuen Anlagenverordnung nicht mehr in die Güllegrube eingeleitet werden darf, wurden zuletzt viele Milchbauern verunsichert. Der Bauernverband hat nun dazu eine Klarstellung durch die zuständigen Ministerien erreicht.

Die neue Bundesanlagenverordnung ist am 1. August in Kraft getreten. Bei der Definition der Stoffe, die in JGS-Anlagen eingeleitet werden dürfen, nimmt die Verordnung Bezug auf das Düngegesetz. Darin ist geregelt, dass Gülle und Jauche auch Reinigungs- und Niederschlagswasser enthalten kann. Das Düngegesetz, das erst im Mai 2017 geändert wurde, bleibt von der neuen Bundesanlagenverordnung unberührt, sodass auch die Begriffsdefinitionen weiter gelten.

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