Wie die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft GmbH mitteilte, wolle man nun Milchvieh- und Schweinehaltende Betriebe unterstützen. Die GmbH werde in Abstimmung mit den zuständigen Bundesministerien wegen der anhaltenden Krise auf den Produktmärkten für Milch und Schweinefleisch im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zur Stabilisierung der Liquiditätslage der davon betroffenen Betriebe leisten.
Regelungen gelten bis Ende 2016
Die BVVG verkündete infolgedessen einige Regelungen, die eine gewisse Hilfestellung leisten sollen. Diese gelten zunächst bis Ende 2016.
Die Maßnahmen im Einzelnen sind:
- in beschränkten Ausschreibungen für arbeitsintensive Betriebe und Junglandwirte grundsätzlicher Vorrang der Verpachtung vor einem Verkauf,
- im Regelfall beschränkte Ausschreibung pachtfrei werdender Flächen erneut zur Verpachtung, sofern diese Flächen vorher von einem arbeitsintensiven Betrieb mit Tierhaltung bewirtschaftet wurden,
- verzinsliche Stundung von Pachtzinsen auf begründeten Antrag des Pächters,
- Möglichkeit der Umwandlung eines 4-jährigen Pachtvertrages mit Direkterwerbsrecht in einen insgesamt 9-jährigen Pachtvertrag ohne Direkterwerbsrecht auf Antrag des Pächters. Dabei wird die bisherige Laufzeit des 4-jährigen Pachtvertrages auf die Gesamtlaufzeit des 9-jährigen Pachtvertrages angerechnet. Diese Option kann einmalig, auf Wunsch des Pächters auch für Teilflächen des 4-jährigen Pachtvertrages, ausgeübt werden. Diese Maßnahme gilt für alle Pächter mit 4-jährigen Pachtverträgen mit Direkterwerbsrecht.
Marktverhältnisse angemessen berücksichtigen
Unabhängig von den vorgenannten Maßnahmen wird die BVVG bei fälligen Pachtpreisüberprüfungen unter Beachtung des Beihilfe- und Haushaltsrechts die Sektor bezogenen Marktverhältnisse angemessen berücksichtigen, meldet die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft GmbH.
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