Da sich Heu, Stroh und auch Getreide selbst erhitzen und entzünden können, ist bei der Lagerung besondere Vorsicht geboten. Der Feuerwehrverband Niedersachsen gibt folgende Tipps zum Brandschutz bei Heu- und Strohlagern:
Tipp 1: Auf optimale Restfeuchte achten
Ernteerzeugnisse, die zur Selbstentzündung neigen, sollten nur dann eingelagert werden, wenn sie lagerfähig ausgetrocknet sind oder durch Lüftungseinrichtungen hinreichend nachgetrocknet werden. Um einerseits eine gute Konservierung der Nährstoffe im Heu zu gewährleisten und andererseits einer Selbstentzündung entgegenzuwirken, sollte eine Restfeuchte von 15 % angestrebt werden.
Tipp 2: Größe des Lagerplatzes
Ein Stroh- oder Heulagerplatz sollte aus Sicherheitsgründen eine Grundfläche von 2.000 m² und ein Volumen von 10.000 m³ nicht überschreiten.
Tipp 3: Sicherheitsabstände einhalten
Bei der Lagerung von Ernteerzeugnissen in Diemen, Schobern oder Großballenlagern (offene Lagerung) sind folgende Sicherheitsabstände einzuhalten:
- Zu Grundstücksgrenzen bei bebauten Grundstücken, zu Gebäuden auf demselben Grundstück, zu freistehenden Flüssiggastanks, öffentlichen Verkehrswegen, oder seitlich zu Hochspannungsleitungen: 25 Meter
- Zu Gebäuden mit brennbaren Umfassungswänden bzw. weicher Bedachung, Wald-, Moor- und Heideflächen, Bahngleisen: 50 Meter
Tipp 4: Vorsicht bei Fahrzeugen
Das Abstellen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren in der Nähe der Heu- und Strohlagerung sollte unterbleiben.
Tipp 5: Regelmäßig Temperatur überprüfen
Die Vorräte sind regelmäßig mit geeigneten Messvorrichtungen (Heumesssonden) auf Erwärmungserscheinungen zu überprüfen. Die Temperatur sollte 45 Grad Celsius nicht überschreiten. Ab 50 Grad wird es kritisch - dann muss alle 6 Stunden gemessen werden. In den ersten zwei Wochen sollte die Temperatur täglich gemessen werden.
Die Einlagerung ist so zu organisieren, dass jeder Punkt mit der Messsonde erreicht werden kann.
Tipp 6: Bei Brandgefahr Heuwehrgerät einsetzen
Einige Feuerwehren verfügen über Heuwehrgeräte. Ein Heuwehrgerät arbeitet über Luftkühlung und kann die Brandgefahr im Heu (Heuselbstentzündung) durch Abkühlen beseitigen. Das Abtragen des Heulagers ist bei einem rechtzeitigen Einsatz des Heuwehrgerätes nicht erforderlich. Der Futterwert des Heus bleibt erhalten. Fragen Sie bei der lokalen Feuerwehr nach.
Was tun, wenn Brandgefahr besteht?
Messen Sie eine Temperatur über 60 Grad oder nehmen Sie Röst- und Brandgeruch wahr, rufen Sie die Feuerwehr! Brandgefährliche Erntevorräte (über 60°C) dürfen nur unter Aufsicht der Feuerwehr abgetragen werden. Der Stapel ist im Bereich des Glutzentrums anzuschneiden. Beim Anschneiden bzw. Abtragen kann das Erntegut plötzlich entflammen.
Das überhitzte Lagergut muss auf einer großen Fläche gut aufgelockert und dünnschichtig ausgebreitet werden. Zu Gebäuden ist ein genügender Abstand einzuhalten. Windrichtung beachten!
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