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Steuern

Altenteilerhaus: Wie der Fiskus mitzahlt

am Mittwoch, 09.10.2019 - 09:38 (Jetzt kommentieren)

Muss das Altenteilerhaus renoviert werden, können Sie als Hofnachfolger die Kosten beim Finanzamt geltend machen. Dazu sind aber einige Punkte zu beachten.

Bauernhaus-Sanierung-Baugerüst

Auf vielen Höfen ist es der Fall: Spätestens nach der Hofübernahme baut das junge Betriebsleiterpaar  eine neue Wohnung. Die Altenteiler bleiben dann allein in ihrem Haus auf der Hofstelle. Das Altenteilerhaus ist meistens schon in die Jahre gekommen. Eine Renovierung ist fällig.

Bevor Sie Hand anlegen, sollten Sie aber Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten. Vielfach können Sie das Finanzamt an den Renovierungskosten beteiligen. Doch dazu muss man schon bei der Hofübergabe aufpassen und den Übergabevertrag richtig formulieren.

Leistungen im Übergabevertrag fixieren

Steht eine Hofübergabe an, ist es sinnvoll, neben Rechtsanwalt und Notar auch einen Steuerberater in die Planung einzubeziehen, um sich teils beträchtliche Steuervorteile zu sichern. So können Sie das optimale Ergebnis für Übergeber, Übernehmer und eventuelle weichende Erben erzielen.

Den Übergabevertrag müssen Sie notariell beurkunden lassen. Darin sind alle Details zur Hofübergabe geregelt. Unter anderem kann ein solcher Vertrag, der vornehmlich der Absicherung der Übergeber im Alter dient, Regelungen zu baren oder unbaren Altenteilsleistungen und Wohnrechten enthalten.

Neben den zivilrechtlichen Folgen aus diesen Vereinbarungen müssen Sie beachten, dass das Finanzamt steuerlich nur Aufwendungen anerkennt, zu denen sich der Hofnachfolger im Übergabevertrag eindeutig verpflichtet hat. Spätere Änderungen der Vereinbarungen sind nur eingeschränkt möglich und müssen schriftlich erfolgen.

Auch Renovierungsarbeiten am Haus regeln

Im Übergabevertrag geht neben dem Betrieb regelmäßig auch das Wohnhaus über. Es befindet sich im Gegensatz zum landwirtschaftlichen Betrieb mit Ausnahme denkmalgeschützter Immobilien im Privatvermögen. Allerdings ist es üblich, dass die Altenteiler sich ein Wohnrecht in einer Wohnung oder einem Haus auf der Hofstelle vorbehalten. Neben Baraustrag und sonstigen Versorgungsleistungen können so Kosten für diese Altenteilerwohnung entstehen.

Damit der Hofnachfolger Kosten für Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen am Altenteilerhaus steuerlich geltend machen kann, muss im Hofübergabevertrag geregelt sein, dass der Übernehmer die Wohnung der Altenteiler und ihr Zubehör in einem ordentlichen und bewohnbaren Zustand zu halten hat. So können Sie im Hofübergabevertrag beispielsweise folgende Begriffe verwenden: in gutem Zustand, in zeitgemäßem Zustand, oder in einem angemessenen Zustand.

Tipp: Es ist sinnvoll, den Zustand der Wohnung bei der Hofübergabe schriftlich und durch Fotos festzuhalten.

Welche steuerlichen Vorteile Hofnachfolger und Altenteiler bei der Renovierung des Altenteilerhauses haben können und welche Ausgaben der Fiskus akzeptiert, haben wir in der Oktober-Ausgabe von agrarheute ausführlich dargestellt.

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