Die annähernd 600.000 Rentnerinnen und Rentner in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) können sich erneut auf einen spürbaren Anstieg ihrer Altersbezüge einstellen. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 zugestimmt. Danach beträgt die Rentenerhöhung zum 1. Juli dieses Jahres in Westdeutschland 3,18 Prozent und in Ostdeutschland 3,91 Prozent.
Die Sätze gelten für die gesetzlichen Renten ebenso wie für Renten aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK).
Renten in Ost und West gleichen sich immer mehr an
Damit verzeichnen die Rentner in Deutschland im neunten Jahr hintereinander einen Zuwachs ihrer Bezüge. Zuletzt hatte es 2010 eine Nullrunde gegeben.
Durch die auch in diesem Jahr vorgesehene stärkere Erhöhung in Ostdeutschland nähern sich zudem die Renten in West und Ost weiter an. In der Alterssicherung der Landwirte beträgt der allgemeine Rentenwert im Westen ab 1. Juli dieses Jahres 15,26 Euro und im Osten 14,70 Euro.
Aufgrund der unterschiedlichen Beitragszeiten sind die Rentenhöhen aber sehr unterschiedlich. Die durchschnittliche Altersrente für Unternehmer erhöht sich laut Sozialversicherung der Land- und Forstwirtschaft (SVLFG) dadurch um 15,67 Euro auf 508,40 Euro im Monat. Der durchschnittliche Regealtersrente im Osten erhöht sich dabei um 8,16 Euro auf 216,96 Euro/Monat. Die entsprechenden Erhöhungen gelten auch für Erwerbsminderungs- und vorzeitigen Altersrenten.
Die Mehraufwendungen in der Alterssicherung infolge der Anhebung belaufen sich in diesem Jahr auf rund 42 Mio. Euro und 2020 auf etwa 84 Mio Euro. Diese zusätzlichen Ausgaben werden aufgrund der gesetzlich verankerten Defizitdeckung in der Alterssicherung vom Bund übernommen.
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