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Milchgüte und Milchkontrolle

Antibiotika: Diese Abzüge vom Milchpreis drohen ab Juli

Milchkuh im Melkstand
am Mittwoch, 09.06.2021 - 05:45 (Jetzt kommentieren)

Zum 1. Juli werden die Abzüge für Hemmstoffe sowie Keim- und Zellzahlen in der Milch neu geregelt. Das sollten Sie als Milcherzeuger wissen.

Am 1. Juli tritt die neue Rohmilchgüte-Verordnung in Kraft. Sie löst die über 40 Jahre alte Vorgängerregelung, die bekannte Milchgüte-Verordnung ab. Das hat der Bundesrat Ende 2020 beschlossen. Vorausgegangen waren jahrelange Beratungen, wie das Regelwerk zu modernisieren ist.

Für Milcherzeuger ergeben sich aus der Novellierung eine Reihe von Änderungen, die von den Molkereien in den vergangenen Monaten teilweise bereits umgesetzt wurden:

  • Der Umrechnungsfaktor von Liter Milch in Kilogramm steigt von 1,02 auf 1,03. Die Molkereien dürfen von diesem Faktor künftig nicht mehr abweichen.
  • Der Abschlag für einen Hemmstoffnachweis (u.a. Antibiotika) sinkt von 5 auf 3 Cent je Kilogramm Milch im betreffenden Monat. Für jeden weiteren Nachweis im selben Monat sind jedoch ebenfalls 3 Cent abzuziehen. Die Abschläge für Keim- und Zellzahlnachweise bleiben unverändert.
  • Es wird ein sensibleres Verfahren für den Hemmstofftest bundesweit vorgeschrieben.
Milchgeldabzüge bei Überschreitungen der Zielwerte
Kriterium Einheit Abzug vom Milchgeld
Gesamtkeimzahl > 100.000

kbE/ml

mind. -2 Cent/kg

- erster Hemmstoffnachweis

- jeder weitere Hemmstoffnachweis

 

     -3 Cent/kg

    - 3 Cent/kg

Zellzahlen > 400.000 ZZ/ml     -1 Cent/kg

Hohe Anforderungen an die Güteprüfung der Milch

Laut der hessischen Landesvereinigung Milch regelt die neue Verordnung, dass die Abnehmer der Milch nach wie vor sechs Gütemerkmale der Milch prüfen müssen, und zwar den Fett- und Eiweißgehalt, die Gesamtkeimzahl, das Vorhandensein von Hemmstoffen, die somatischen Zellen und den Gefrierpunkt. Weitere Qualitätsmerkmale können zwischen Abnehmer und Erzeuger vereinbart werden.

Die erste Prüfung am Milchsammelwagen muss mit amtlich geprüfter Technik stattfinden. Der Probennehmer muss entsprechend geschult sein.

Testkits sind künftig deutlich sensibler

Das Ergebnis der Güteprüfung der Milch durch die Molkerei beeinflusst über die Qualitätsabzüge direkt den Milchpreis. Mit der neuen Verordnung wird vor allem der Hemmstofftest aufgewertet. Die Molkerei muss jegliche Rohmilch vor der Umfüllung durch einen Schnelltest auf mindestens die Hemmstoffgruppen Penicilline und Cephalosporine testen. Die verwendeten Testkits sind künftig deutlich sensibler. Dadurch kann es zu einer höheren Anzahl von Befunden kommen. In einigen Bundesländern sind diese Tests allerdings schon länger im Einsatz.

Tipp: Als Milcherzeuger sollten sie immer den Test verwenden, den auch Molkerei und Landeskontrollstelle einsetzen, so die hessische Landesvereinigung. Nur so sind die Ergebnisse des sogenannten Stallschnelltests mit den späteren Untersuchungen in Molkerei und Landeskontrollstelle vergleichbar. Übrigens muss die Molkerei Sie als Milcherzeuger über das von ihr eingesetzte Testsystem informieren.

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