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ASP und Getreidemarkt

ASP-Folgen für Ackerbauen – Ernteausfall und Entschädigung

Ein Maisfeld mit erntereifem Mais
am Montag, 28.09.2020 - 12:45 (3 Kommentare)

Nicht nur Schweinehalter sind Opfer der Afrikanische Schweinepest. Auch die Ackerbauern und Rinderhalter werden hart getroffen.

Sämaschine bei der Aussaat auf einem gepflügten Acker

Sie können gar nicht oder nur sehr eingeschränkt auf ihre Felder. Den Schweinehaltern, Rinderhaltern und auch Ackerbauern drohen hohe finanzielle Schäden. Am schlimmsten ist es in den unmittelbaren Kernzonen – etwa im 3-Kilometer-Radius um einen ASP-Fundort. Dort dürfen die Bauern gar nicht mehr auf ihre Felder.

Das heißt auch: Dort können die Bauern weder Wintergetreide säen noch Mais, Kartoffeln oder Rüben ernten. Christoph Schulz aus Atterwasch im Spree-Neiße-Kreis sagt „Der reife Mais bleibt dort auf dem Halm“. Schulz hat sich zwar vorsorglich gegen die Afrikanische Schweinepest versichert, doch das Geld können seine Tiere nicht fressen, sagt er.

In dem angrenzenden gefährdeten Gebieten – in einem Radius von 15 bis 20 km – gelten die Bewirtschaftungsverbote zunächst auch. Sie können aber nach der Klärung der Seuchenlage – wie jetzt in Brandenburg – unter strengen Auflagen zum Teil gelockert werden. Das heißt für Brandenburger Bauern: Die Aussaat von Wintergetreide und die Ernte von Kartoffeln und Zuckerrüben ist wieder möglich. Nicht aber die Ernte von Mais.  

Eine Entschädigung ist laut dem 2018 angepassten Seuchenschutzgesetz jedoch möglich – und auch Ernte-Ausfall-Versicherungen bei ASP werden mittlerweile angeboten. "Viele Sachen seien bisher jedoch nicht geklärt, unter anderem die Entschädigungsregelungen", sagt Schulz.

Schrittweise Lockerung in Brandenburg – Viel Zeit verloren

Maisfeld und Windräder.

Am Samstag hatte der Brandenburger Agrarminister Axel Vogel (Grüne) gesagt, dass die Beschränkungen in dem gefährdeten Gebiet weniger werden: So können Land- und forstwirtschaftliche Flächen in dem Gefahrengebiet schrittweise wieder genutzt werden.

Unter anderem ist die Ernte im Apfel- und Weinbau ohne weitere Voraussetzung möglich. Die Ernte von Kartoffeln und Zuckerrüben und Bestellarbeiten für Wintergetreide sei ebenfalls möglich. Für die Maisernte gilt dies jedoch ganz offensichtlich nicht. Grund sei, dass sich Wildschweine bevorzugt in Maisfeldern aufhielten und nicht unnötig aufgeschreckt und vertrieben werden sollten, hieß es dazu aus dem Ministerium.

Aber ganz so schnell kommen die Landwirte ohnehin nicht auf ihre Flächen. Zur Bearbeitung müssen die Äcker zunächst durch den Landkreis amtlich freigeben werden: Erst dann können die Bauern sie unter genauen Vorschriften wieder nutzen. Dafür müssen die Felder von behördlich eingesetzten Personen auf tote oder kranke Wildschweine vollständig abgesucht werden.

Bei Ernteausfällen gäbe es für betroffene Landwirte aber Entschädigungen aus dem Landesseuchenfonds, hieß es dazu aus dem Ministerium. "Eine pauschale Entschädigung für Produktionsausfälle geben es aber nicht", sagte Vogel. Der Anspruch auf Entschädigung werde vom Land genau kontrolliert.

Christoph Schulz bewirtschaftet in Atterwasch rund 800 Hektar. Er braucht den Mais unbedingt als Futter für seine Tiere. Außerdem müssen die Äcker noch gepflügt, Winterkulturen bestellt und der letzte Grünschnitt gemäht werden. Doch in den letzten Wochen hat der Landwirt sehr viel Zeit verloren. „Stand Still“ nennen es die Behörden, „Berufsverbot“, sagt Schulz dazu.

Auflagen für Ackerbauern sind hoch – Versicherungsschutz möglich?

Getreide aussäen.

Ähnlich wie Schulz geht es noch rund 50 Betrieben in dem betroffenen Gebiet in Brandenburg. Sie durften nicht auf ihre Felder fahren. Und auch nach der Lockerung können sie nur mit halber Kraft und unter strengen Auflagen mit den Feldarbeiten beginnen.

Auch in anderen Regionen Deutschlands machen sich die Landwirte mittlerweile Gedanken über die möglich Folgen von ASP-Auflagen und Bewirtschaftungs-Beschränkungen für ihre Betriebe - falls ASP weiter vorrückt. Vor allem in den an die polnischen Risikogebiete angrenzenden ostdeutschen Bundesländern haben schon etliche Landwirte eine Ernteversicherung gegen ASP-Folgen abgeschlossen.

So etwa Kathrin Neumann, Betriebsleiterin des Agrarbetrieb Groß Grenz, in Mecklenburg-Vorpommern. Sie sagt: „Wir haben jetzt zusätzlich eine Ackerbauversicherung für den Fall, dass ein Schwein in unserem Stall an Pest erkrankt und Futter bzw. Ackerkulturen von unseren Äckern als Sondermüll entsorgt werden müssen oder etwa Maissilage wegen ASP nicht geerntet werden kann“.

Eine Ertragsschadens-Ausfallversicherung hat der Betrieb von Kathrin Neumann außerdem, die die Schäden aus der ASP bei den Schweinen abdeckt ebenso die Verluste aus dem Verkehrsverbot von Schweinen im gesperrten Gebiet und Kosten für Laboruntersuchung und Tierkörperbeseitigung. "Die Ertragsschadenversicherung hilft auch dann, wenn ein Mastbetrieb nicht direkt betroffen ist, aber in der Nähe eines Seuchengehöfts liegt oder in einem Gebiet, in dem der Erreger bei Wildtieren nachgewiesen wurde", sagt Andreas Hahn, Experte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Bundeseinheitliche Entschädigungs-Regelung gefordert

Erntemaschinen verladen Kartoffeln von einem Feld auf einen Anhänger

Schon 2018 hatte die Bundesregierung das Tiergesundheitsgesetz und des Bundesjagdgesetzes neu geregelt, um im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest schnell Maßnahmen ergreifen zu können. Dazu gehörten eben auch Ernteverbote und die verpflichtende Anlage von Bejagungsschneisen.

Das Ernteverbot gelte nach Angeben des Brandenburger Verbraucherschutzministerium insbesondere bei Mais. Grund sei, dass sich Wildschweine bevorzugt in Maisfeldern aufhielten. Bei Ernteausfällen gäbe es für betroffene Landwirte aber Entschädigungen aus dem Landesseuchenfonds, hieß es aus dem Ministerium.

Im Tiergesundheitsgesetz ist detailliert geregelt, wie der Verlust von Tieren entschädigt wird. Dort heißt es, dass die Länder weitere Entschädigungen zahlen können. Insgesamt ist die Umsetzung aber bisher Ländersache. So erhalten Landwirte zum Beispiel in Niedersachsen Schadensersatz, wenn sie ihre Äcker nicht wie geplant nutzen können.

Gisela Reetz, Staatssekretärin für Landwirtschaft aus Sachsen, forderte jedoch: "Wir benötigen schnellstens bundeseinheitliche Verfahren zu Stützungsmaßnahmen für zusätzliche Aufwendungen von Betrieben in Restriktionsgebieten und Werte für Entschädigungen, welche Landwirte im Falle eines ASP-Ausbruchs in ihrer Region erhalten sollen."

Wie hoch sind die Kosten für Entschädigung und eine Versicherung?

Im Rahmen der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes im Jahr 2018 wurden dazu die finanziellen Ausfälle für Ernteverbote oder auch die Aufwendungen und Verluste durch das Anlegen von zusätzlichen Jagdschneisen errechnet.

Die entstehenden Kosten für die Entschädigung im Falle eines Ernteverbotes in Höhe eines entgangenen  Deckungsbeitrages lagen danach:

  • 449 Euro/ha für Silomais,
  • 596 Euro/ha für Körnermais, 
  • 768 Euro/ha für Raps,
  •  691 Euro/ha für Weichweizen,
  • 1.450 Euro/ha für Zuckerrüben

Für das Anlegen einer Jagdschneise liegen die Kosten für die Entschädigung in Höhe eines entgangenen Deckungsbeitrages danach:

  •  90 Euro für Silomais,
  • 119 Euro für Körnermais,
  • 154 Euro für Raps, -
  •  138 Euro für Weichweizen, 
  •  290 Euro für Zuckerrüben

Zusätzlich können sich Landwirte gegen Ernte- und Bearbeitungsverbote versichern. Hermann Reichenberger von der Münchener & Magdeburger Agrar sagt: „In bestimmten Wachstumsphasen ist eine Sperre natürlich eine Katastrophe, vor allem wenn sie über mehrere Monate hinweg erhalten bleibt. Das kann existenzbedrohend sein.“

Die Versicherung bietet, wenn die landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Gefährdungsbezirks wegen der ASP liegen und deshalb nicht bearbeitet werden dürfen, folgenden Schutz: Für jeden Einschränkungs- oder Sperrtag erhält der Landwirt pauschal 1/365 der Versicherungssumme für bis zu 20 Wochen. Die Kosten der ersten sieben Tage trägt der Versicherte als Selbstbehalt. Auf die Auszahlung der Versicherung haben staatliche Entschädigungen keinen Einfluss.

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