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Benachteiligte Gebiete

Ausgleichszulage: Wo Bauern Geld verlieren

am Donnerstag, 25.04.2019 - 17:48

Viele Bundesländer haben ihre Gebietskulisse für die Ausgleichszulage neu definiert. Dabei sind nicht nur etliche Landwirte rausgefallen, auch die Förderung steht auf neuen Beinen. Wer jetzt einen Antrag stellt, sollte sich genau informieren.

Mittelgebirge-Südschwarzwald

Das war ein Schock. Siegmar Kirchner aus Neuswarts in der hessischen Rhön fehlen künftig rund 91 Euro/ha Ausgleichszulage (AGZ) auf dem Grünland und 25 Euro/ha auf Ackerland. Für rund 60 ha hat er bisher die Förderung erhalten, 50 ha davon sind absolutes Grünland.

Der Grund dafür ist, dass sein Betrieb seit diesem Jahr nicht mehr im benachteiligten Gebiet liegt. Laut Stadtverwaltung verfehlte die Temperatursumme den Schwellenwert um 0,2 Grad, erfuhr der Ortslandlandwirt des hessischen Bauernverbandes erst Ende März.

Weiße Flecken auf der Landkarte

„Wir sind jetzt ein weißer Fleck. Alle Gemarkungen rinsgsum und im Nachbarland Thüringen sind benachteiligt, nur wir nicht,“ beklagt sich der Milchviehhalter. „Ich kann das nicht nachvollziehen“. In Kirchners Gemarkung sind insgesamt 17 Landwirte betroffen. Über die Gemeinde Tann haben sie Widerspruch eingelegt. Sie fordern, dass das Wiesbadener Ministerium die Neuabgrenzung schleunigst nachbessert. 

Zwar zahlt Hessen für betroffene Landwirte in der Übergangsphase bis zu 49 Euro/ha in 2019 und 25 Euro/ha im 2020. Zufrieden ist Kirchner damit nicht. „Ich weiß bisher nicht, nach welchen Kriterien Hessen das Geld auszahlen wird. Ich brauche bei der Förderung Planungssicherheit“.

Die Gemarkung Neuswarts ist in Hessen kein Einzelfall. Durch die Neuabgrenzung fallen in Hessen rund 110.000 ha als benachteiligtes Gebiet heraus. Damit zahlt das Land nur noch auf 220.000 ha eine Ausgleichszulage. Vor allem die Mittelgebirgsregionen wie Odenwald, Rhön oder Vogelsberg sind betroffen. Dagegen sind andere Regionen mit leichteren Böden und Spargelanbau im hessischen Ried nun als benachteiligtes Gebiet ausgewiesen. „Für viele Landwirte ist eine solche Verschiebung der Gebietskulisse kaum nachvollziehbar,“ sagt Dr. Hans H. Harpain vom Hessischen Bauernverband (HBV). „Das Ministerium hat bei der Ausweisung der Gebiete die Betroffenen nicht beteiligt. Nach wie vor fehlt jegliche Transparenz.

EU schreibt feste Faktoren vor

EU-Fahnen in Brüssel

Die neue Abgrenzung der benachteiligten Gebiete ist kein hessischer Alleingang. Die Vorgaben hat die EU-Kommission 2013 in einer Novelle der ELER-Verordnung erlassen.

Die bisherige Landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) auf Gemeindeebene ließ Brüssel nicht mehr gelten. Stattdessen hat die EU die Faktoren für alle Mitgliedsstaaten vereinheitlicht und auf 8 Aspekte beschränkt. Sie beziehen sich alleine auf die Ertragsfähigkeit des Bodens.  Auch die Hangneigung und Höhenlage spielt für Berggebiete eine Rolle (siehe Download-Datei "Ausgleichszulage Westdeutschland und Abgrenzungsfaktoren").

Somit soll jeder Betrieb nach seiner natürlichen Benachteiligung die Zulage erhalten. Deutschland hat sich für die Gemarkung als kleinste Referenzbasis entschieden, und nicht mehr für das oft größere Gemeindegebiet.  

Nach den EU-Vorgaben mussten die Bundesländer spätestens bis 2019 die neuen Faktoren anwenden. Von der letztmöglichen Frist haben neben Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht. Andere Bundesländer wie Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt grenzten die benachteiligten Gebiete schon im vergangenen Jahr neu ab. 

Ausgleichszulage Westdeutschland und Abgrenzungsfaktoren

Wo es weniger Benachteiligung gibt

Auffallend ist, dass einige Bundesländer den Flächenumfang für benachteiligte Gebiete deutlich gesenkt haben. Beispielsweise gelten in Baden-Württemberg rund 354.000 ha nicht mehr als benachteiligt. Nur 562.000 ha sind benachteiligt. 

Um ein Drittel ist die Gebietskulisse auch in Hessen gesunken. Ebenso weisen Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nun 300.000 ha beziehungsweise rund 126.000 ha weniger landwirtschaftliche Nutzfläche als benachteiligt aus. Doch diese Länder zahlen ohnehin keine AGZ.   

Bayern und NRW zahlen Ausgleich für rausgefallene Flächen

Auf der anderen Seite haben es Bayern und Nordrhein-Westfalen jedoch geschafft, zumindest den Anteil der benachteiligten Gebiete in etwa konstant zu halten. Thüringen und Sachsen gelang dies schon 2018. Trotzdem müssen sich Landwirte darauf einstellen, im manchen Regionen keine Ausgleichszulage zu erhalten.

In Bayern sind mit der Neuabgrenzung rund 236.000 ha rausgefallen, und in anderen Regionen annähernd so viel Fläche neu hinzugekommen. Betroffen sind Beispiel Gemarkungen im Kreis Freyung-Grafenau im Bayerischen Wald. Das verärgert vor allem Betriebsleiter mit viel Grünland. Um diese Härten abzumildern, gewährt Bayern den betroffenen Betrieben dieses Jahr noch 80 Prozent der Ausgleichszulage. 2020 sind es 40 Prozent. Basis ist jeweils die Höhe der Zulage in 2018.

Auf der anderen Seite sind ab 2019 Gemarkungen beispielsweise am Untermain neu in die Gebietskulisse aufgenommen worden. Ausgeschöpft hat Bayern die Möglichkeit, bis maximal zehn Prozent der Landesfläche auszuweisen, die aus anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind. Rund 702.000 ha macht dies aus. Bis 2018 waren es nur rund 5.200 ha. So gelang es in Bayern unterm Strich den Anteil an benachteiligter Fläche stabil zu halten.

In Hessen hat Agrarministerin Priska Hinz zwar schon Anfang des Jahres versprochen, die Gebietsabgrenzungen nochmals überprüfen zu wollen. Doch bis heute haben wir keine Aktivitäten feststellen können, sagt HBV-Experte Dr. Harpain. „Der Hessische Bauernverband wird jedoch weiterhin die Ausschöpfung aller Gestaltungsspielräume einfordern“.

Zulage auch für Weizen & Co.

Wenigstens kann man den Bundesländern nicht vorwerfen, mit einer kleineren Gebietskulisse weniger Ausgleichszulage an Landwirte zahlen zu wollen. Die Haushaltsansätze sind nahezu unverändert zum Vorjahr, als noch die alte Kulisse galt.

Allerdings gibt es einige Änderungen in den Förderhöhen. Brüssel lässt verbietet eine höhere Förderung für Grünland. Zudem erhalten Landwirte künftig für alle Flächen im benachteiligten Gebiet die Ausgleichszulage, also auch für Weizen, Zuckerrüben oder Kartoffeln. Gleichzeitig können die Bundesländer bei Bewirtschaftungssystemen Unterschiede in der Förderhöhe machen.
 

Drei Betriebssysteme in Baden-Württemberg

Was das heißt, sieht man in Baden-Württemberg. Dort erhalten Futterbaubetriebe mit bis zu 80 €/ha die höchste Ausgleichszulage, Ackerbaubetriebe mit bis zu 45 €/ha die niedrigste. Dazwischen liegen Gemischtbetriebe mit bis zu 70 €/ha. Wie die übrigen Bundesländer hat Baden-Württemberg die Zulage nach der EMZ gestaffelt (siehe Tabelle „Ausgleichszulage: Was Bundesländer zahlen“). Maximal sind Flächen bis EMZ 46,6 förderfähig. Dafür zahlt Baden-Württemberg für Berggebiete mit bis zu 140 Euro/ha 10 Euro weniger als in den Vorjahren.

Mit der neuen Staffelung und Gebietskulisse der AGZ kann sich Milchviehhalter Oswald Tröndle aus Höchenschwand im Südschwarzwald wenig anfreunden. Obwohl seine Betriebsflächen nach wie vor in der benachteiligten Gebietskulisse liegen, moniert er, dass in anderen Gemarkungen bei Berufskollegen mit Hangneigungen nicht mehr benachteiligt sind, obwohl sie Ausläufer von Talflächen sind. Tröndle hofft, dass das Land möglichst schnell die Gebietskulisse über spezifische Gebiete arrondiert. „Wir haben hier jetzt einen Flickenteppich. Manche Gemarkungen sind benachteiligt, andere daneben nicht“.

Zu wenig für Tierhalter

Zudem moniert der Kreisvorsitzende des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV), dass Baden-Württemberg in den benachteiligten Gebieten keine Sonderzuschläge für Tierhaltung zahlt. Die Differenzierung nach Betriebssystemen reicht seiner Ansicht nach nicht aus, um die Tierhaltung in den benachteiligten Regionen zu halten.

Alleine in den vergangenen 13 Jahren seien die Tierbestände im Regierungsbezirk Freiburg um 16 Prozent gesunken. „Viele Betriebe haben zwar noch Grünland, aber keine Tiere mehr“, verdeutlicht Hubert God, BLHV-Referent für Umwelt und Struktur, die prekäre Lage. Bei der GAP-Reform müssten daher Zuschläge für Tierhaltung eingeführt werden. Diese sollten linear ansteigen bis zu einem Mindestviehbesatz, der für die Grünlanderhaltung erforderlich ist.
 

Bis zu 200 €/ha in Bayern

Noch differenzierter als Baden-Württemberg hat das Nachbarland Bayern die Ausgleichszulage gestaffelt. Die Spannen sind mit 25 bis 200 Euro/ha viel weiter gefasst. Den Höchstsatz erhalten Betriebe mit mehr als 65 Prozent Dauergrünlandanteil und weniger als 31 EMZ/ar. Danach sinkt die Zulage linear bis 37 EMZ auf 50 Euro/ha. Für Betriebe mit geringerem Dauergrünlandanteil fällt die Zulage etwas langsamer ab (siehe Download-Datei "Ausgleichszulage Bayern").

Um noch stärker als bisher die Artenvielfalt in benachteiligten Regionen zu stärken, setzt sich der Bayerische Bauernverband (BBV) dafür ein, die Mittel im Fördertopf um mindestens 10 Mio. Euro aufzustocken. „So würden sich sich Problempunkte durch die zwingenden EU-Vorgaben in der Förderung wirksam abmildern lassen “, sagt Matthias Borst, stellvertretender BBV-Generalsekretär.

Allerdings gewährt Bayern für kleine Feldstücke mit weniger als 0,5 ha einen Zuschlag von 50 Euro/ha. Den gleichen Betrag gibt es auch für Flächen mit einer Hangneigung von über 20 Prozent und mehr als 100 m². 

Wichtig: Bayerische Betriebe mit mehr als 75 ha im benachteiligten Gebiet bekommen für die nächsten 50 ha nur noch 65 Prozent des Förderbetrages. Für die weiteren 100 ha sind es nur noch 35 Prozent. Ab 250 ha gibt es keine Förderung mehr. 

Niedrige Sätze in NRW

Wieder etwas anders geht Nordrhein-Westfalen vor. Das Land zahlt für Acker grundsätzlich nur den Mindestsatz von 25 Euro pro Hektar. Für Grünland, Acker- und Kleegras sind abhängig von der EMZ maximal 50 Euro möglich. Für die ab 2019 nicht mehr benachteiligten Gemarkungen zahlt das Land 2 Jahre lang 25 Euro/ha. Basis ist die förderfähige Fläche 2018.

Weiter südlich auf der Landkarte Deutschlands, in Hessen, bekommen die Landwirte mehr Ausgleichszulage. In der Spitze zahlt das zuständige Umweltministerium bis zu 180 Euro/ha bei einer EMZ/ar unter 25. Das gilt für Betriebe, die mehr als die Hälfte Hauptfutterfläche vorweisen können. Darunter fällt nicht nur Grünland, sondern auch Silomais. Bei einer EMZ über 30 geht die AGZ auf bis zu 40 Euro zurück.

Wer weniger als die Hälfte an Hauptfutterfläche hat, bekommt dagegen deutlich weniger, im Minimum sind es  noch 30 Euro/ha. Zudem gibt es in der untersten Prämienstufe nur für die Hauptfutterflächen wie Grünland, Ackergras oder Silomais die AGZ.

Wie in Bayern staffelt Hessen die Zulage degressiv. Sie beginnt ab 100 ha. Wer mehr als 500 ha benachteiligte Flächen hat, bekommt für diesen Anteil keine AGZ mehr.        

Drei ostdeutsche Bundesländer zahlen Ausgleichszulage

Die ostdeutschen Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben ihre benachteiligten Gebiete bereist seit 2018 nach den neuen EU-Vorgaben abgegrenzt. Die Höhe der Ausgleichszulage ist hier ebenfalls nach der Ertragsmesszahl gestaffelt. Die Länder unterscheiden dabei aber nicht nach Bewirtschaftungssystemen wie es Bayern oder Baden-Württemberg beispielsweise machen.

Ausführliche Details finden Sie in der untenstehenden Download-Datei "Ausgleichszulage Ostdeutschland".