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Sozialversicherung

Berufsfachschule bringt nicht mehr Rente

am Dienstag, 19.03.2019 - 10:44

Nach einem rechtskräftigem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe zählt die Berufsfachschule nicht als Anrechnungszeit. Damit gibt es dadurch nicht mehr Rente.

Wer eine Berufsfachschule besucht hat, kann diese Zeit nicht mehr für die Rente anrechnen lassen. Das haben die Richter am Sozialgericht Karlsruhe rechtskräftig entschieden. Die Zeiten sind als normale Schulzeiten zu werten. Somit führt der Beusch einer Berufsfachschule nicht zu einer höheren Rente. Allerdings zählt die Zeit als Vorversicherungszeit, um Voraussetzungen für verschiedenen Renten zu erreichen.

Laut Sozialrichter habe die Rentenversicherung zu Recht beim Kläger eine Anrechnungszeit wegen Schuldbildung und nicht wegen Fachschulausbildung festgestellt. Bei einer Fachschulausbildung handele es sich um den Besuch einer Schule, die im Verhältnis zu allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen besondere Merkmale aufweise.

Was die Fachschule ausmacht

Eine Fachschulausbildung sei die Teilnahme an fachlich-theoretischen Ausbildungsgängen mit überwiegend berufsbildendem Charakter. Das fehle aber im vorliegenden Fall. Aus dem Zeugnis des Klägers ging hervor, dass auf Grund der bestandenen Abschlussprüfung eine dem Realschulabschluss gleichwertige „Fachschulreife“ zuerkannt worden und das Zeugnis dem Abschlusszeugnis der Realschule gleichgestellt sei.

Der Schulbesuch habe also erst die Grundlage für den anschließenden Besuch einer Fachschule geschaffen, so die Sozialrichter.

Die weitergehenden (Mindest-) Anforderungen einer Fachschulausbildung sind laut Sozialgericht ebenso nicht erfüllt. Der zweijährige Berufsfachschulbesuch habe keine Berufsvorbildung oder mindestens berufspraktische Tätigkeit erfordert, sondern alleine auf dem Hauptschulabschluss aufgebaut und unter anderem der Erweiterung der Allgemeinbildung auf das Niveau der Fachschulreife gedient.

Der Umstand einer weitergehenden berufspraktischen und berufstheoretischen Grundausbildung, die gut ein Drittel der wöchentlichen Stundenzahl ausgemacht habe, sei dagegen nicht ausreichend, um die Voraussetzungen einer Fachschule zu erfüllen (Az: S 3 R 2258/17).