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Betriebshaftpflicht: Alle Risiken einschließen

am Mittwoch, 27.02.2019 - 05:00

Die Betriebshaftpflichtversicherung muss passen. Überprüfen Sie daher in der Winterzeit Ihre Verträge. Wir geben Tipps, worauf Sie achten sollten.

Als Landwirt benötigen Sie unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung. Haftpflichtschäden sind nicht vorhersehbar! Sie können Zahlungen in Millionenhöhe verursachen. Die Betriebshaftpflicht gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb.
Damit ein Schaden für Sie und Ihren Betrieb nicht zur Katastrophe wird, gilt es, ein paar Dinge zu beachten.

Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte beispielweise eine ausreichende Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. Euro für Personen und Sachschäden umfassen. Oftmals enthalten alte Verträge deutlich geringere Beträge, die im Schadensfall möglicherweise nicht ausreichen. Stocken Sie daher die Deckungssumme auf, auch wenn sich die Prämie erhöht.

Angaben über Fläche und Tierzahl prüfen

Die Grunddeckung einer Betriebshaftpflicht umfasst die wichtigsten Risiken aus dem Bewirtschaften der Hofstelle und der Betriebsflächen. Des Weiteren sind in der Regel Nutztiere ohne Zusatzbeitrag versichert. Um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu erhalten, müssen Sie vor allem auf die richtigen Angaben zum Umfang der Flächen und des Tierbestandes achten.

Die meisten Gesellschaften berechnen den Grundbeitrag nach der bewirtschafteten Fläche inklusive Hofstelle und Wald. Wenige Gesellschaften ermitteln die Prämie nach dem Umsatz des Betriebs. Verpachtete Flächen sollten Sie ebenfalls mitversichern. Da von verpachteten Flächen ein geringeres Risiko ausgeht, ist die Prämie dafür in der Regel deutlich günstiger.
Falls Sie den Betrieb verpachtet haben, sollten Sie den Vertrag auf eine „Verpächterhaftpflicht“ umstellen. Die Prämie ist mit 100 bis 150 Euro/Jahr deutlich günstiger.

Alle Selbstfahrer angeben

CLAAS Medion 330 Mähdrescher Bild 9

Selbst fahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher oder Radlader bergen Risiken. Der Mähdrescher ist häufig innerhalb der Nachbarschaftshilfe beitragsfrei mitversichert. Doch Sie sollten ihn, wie alle anderen selbst fahrenden Arbeitsmaschinen, im Vertrag angeben, da das Schadenspotenzial sehr groß ist. Alle selbst fahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h oder ohne Zulassung gehören in die Betriebshaftpflichtversicherung.

Leihen Sie sich Maschinen und Geräte von Nachbarn aus, sollten Gewahrsamschäden eingeschlossen sein. Versichert sind Schäden, die an geliehenen fremden Maschinen und Geräten unfallbedingt oder durch Brände entstehen. Brems- und Bruchschäden sind nur bei wenigen Gesellschaften gegen einen Zusatzbeitrag mitversichert. Auch Verschleißschäden sind außen vor.

Vorsicht bei größeren Tierbeständen

Tierarzt und Landwirt im Schweinestall

Für Ställe nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch-Anlagen) fordern die Gesellschaften häufig eine Zusatzdeckung. Die Prämie dafür richtet sich nach der Tierart, der Lage der Anlage und der Bestandsgröße.

Tierhaltungsanlagen nach Umwelthaftungsgesetz müssen Sie bei Erreichen folgender Grenzen angeben: 50.000 Legehennenplätze, 100.000 Junghennenplätze, 100.000 Mastgeflügelplätze, 1.700 Mastschweineplätze, 500 Sauenplätze.

Wenn die Summe der Tierhaltungen größer oder gleich 100 Prozent ist, bewirtschaften Sie eine Anlage nach dem Umwelthaftungsgesetz. Hier gilt die Umkehr der Beweispflicht. Das heißt, Sie müssen beweisen, alle Auflagen eingehalten zu haben.

Stimmen die Lagerkapazitäten?

Güllelager wird gebaut

Die Lagerung von Gülle ist je nach Gesellschaft von 1.000 bis 2.500 m³ im Basisvertrag mitversichert. Lagern Sie mehr Gülle, benötigen Sie eine zusätzliche Deckung gegen einen Aufpreis. Wichtig: Entscheidend ist die maximale Lagerkapazität, nicht die tatsächlich gelagerte Menge. Um Schäden vorzubeugen und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie alle Sicherheitsvorschriften einhalten.

Bei einigen Gesellschaften sind feste Düngemittel ohne Mengenbegrenzung für einen Monat Lagerdauer versichert. Klären Sie die Lagerung von Düngemitteln mit der Versicherungsgesellschaft ab.

10.000 bis 20.000 l Gesamtlagerkapazität für Heizöl, Diesel oder Mineralöle sind häufig in der Basisdeckung enthalten. Bei größeren Mengen sollten Sie alle Behälter angeben und versichern.

Betriebsteilung melden

Falls Sie eine Betriebsteilung der Versicherung nicht melden, riskieren Sie den Versicherungsschutz. Jeder Betrieb benötigt einen eigenen Vertrag. Alternativ können Sie, je nach Versicherungsgesellschaft, über den Hauptvertrag die Nebenbetriebe mitversichern. Dies müssen Sie jedoch schriftlich festhalten.

Ähnliches gilt für Gesellschaftsgründungen wie GbR oder GmbH. Die neue Rechtsform ist in der Police unbedingt anzugeben, sonst besteht möglicherweise kein Versicherungsschutz für die neue Gesellschaft.

Die erweiterte Produkthaftung benötigen Sie, wenn Ihre Tiere oder die Ernte in die Verarbeitung gehen. Schäden infolge von Mängeln nach der Verarbeitung sind nur so abgesichert. Geben Sie keine Garantieerklärungen ab, die Sie nicht einhalten können. Einige Versicherungsgesellschaften schließen das Risiko mit bis zu 25.000 Euro in der Basisdeckung ein.

Der Verkauf fehlerhafter Erzeugnisse oder von Minderqualitäten wie Kümmerer oder fusarienbehaftetes Getreide dagegen sind nicht versicherbar. Für spezialisierte Betriebe kann auch eine Rückrufkostendeckung angebracht sein.

Weitere Informationen zur Rückrufkostendckeung und Betriebshaftpflicht finden Sie in der aktuellen Märzausgabe von agrarheute.

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