Deutschlands Landwirte erhalten bei der Verwendung von Biokraftstoffen in Landmaschinen wieder die volle Steuerrückvergütung in Höhe von 45 Cent je Liter. Die EU-Kommission hat dies nach langer Wartezeit nun beihilferechtlich genehmigt, vorläufig bis Ende 2020.
„Diese Entscheidung war überfällig, um klimafreundliche Kraftstoffe wie Biodiesel, Rapsölkraftstoff oder Biomethan in der Land- und Forstwirtschaft einsetzen zu können. Wir brauchen aber eine langfristige Sicherheit mindestens bis 2030, damit Landwirte und Landmaschinenindustrie hier investieren“, betont Michael Horper, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und Vorsitzender des DBV-Fachausschusses „Erneuerbare Energien und Nachwachsende Rohstoffe“.
Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Meldung wurde die Steuerrückvergütung mit 47,02 Cent je Liter angegeben. Es sind aber 45 Cent je Liter.
Langfriststrategie für Biokraftstoffe nötig
Der Deutsche Bauernverband erwartet vom Bundeslandwirtschaftsministerium, jetzt den Weg zu ebnen für eine Langfriststrategie für Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen des nationalen Klimaschutzplanes. Biokraftstoffe aus heimischer Rohstoffproduktion und Verarbeitung leisten einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung im ländlichen Raum, zur Gewinnung von wertvollem Futtereiweiß aus Raps und der Veredelung der Nährstoffe aus Biogasgülle. Der DBV fordert hier nächste Schritte zu einer Kreislaufwirtschaft.
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