Insekten sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Ökosysteme. Die derzeit vorliegenden Daten lassen einen erheblichen Rückgang der Insektenpopulation in Deutschland erkennen. Landwirte können dieser Entwicklung durch eine ganze Reihe von Maßnahmen entgegenwirken.
Dazu gehört unter anderem die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen. Diese könne meist auch auf ökologischen Vorrangflächen angelegt werden. In fast allen Bundesländern werden Blühstreifen und Blühflächen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen finanziell gefördert. Die Förderhöhen für Blühstreifen unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland und Dauer der Maßnahme.
Blühstreifen mit vielen Funktionen
Blühstreifen werden durch streifenförmige oder flächige Einsaat geeigneter bzw. von den Bundesländern vorgegebener Saatmischungen auf Ackerflächen angelegt. Dies kann an der Schlaggrenze sein oder auch innerhalb eines Schlages erfolgen. Blühstreifen sollen den Insekten ein vielfältiges Blütenangebot bieten.
Unter den in Blühstreifen lebenden Insekten befinden in der Regel auch zahlreiche landwirtschaftliche Nützlinge. Diese können einen erheblichen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung leisten. Auch für Vögel und andere Tiere stellen Blühstreifen wichtige Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Rückzugsbiotope dar. Blühstreifen können zudem auch als Erosionsschutz dienen.
Darüber hinaus können sie infolge ihrer Struktur zur Vernetzung von Biotopen beitragen. Die positiven ökologischen Effekte erhöhen sich mit zunehmender Standzeit und Streifenbreite.
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Blühstreifen werden in den meisten Bundesländern sowohl als Agrarumweltmaßnahme als auch im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gefördert. Sie sind im Rahmen des Greenings zudem als ökologische Vorrangflächen anrechenbar. Der Fördersatz der Agrarumweltförderung wird dann allerdings um 380 Euro je ha gekürzt.
Werden Blühstreifen als Agrarumweltmaßnahme umgesetzt, müssen sie meist eine Mindestbreite von 6 bis 12 m aufweisen. Auch hier gibt es zwischen den Bundesländern jedoch Unterschiede. Alternativ dazu können auch Blühflächen angelegt werden. Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger muss grundsätzlich verzichtet werden.
Zur Förderung der Biodiversität ist es sinnvoll, die Blühstreifen bereits im Herbst des Vorjahres einzusäen und über den Winter des Folgejahres stehen zu lassen. Möglich ist natürlich auch die Blühstreifen von vornherein ganzjährig anzulegen. Ökologisch besonders wertvoll sind Blühstreifen entlang von Hecken oder Baumreihen. Problemtisch sind dauerhaft kühle oder nasse Standorte.
Kein Pflanzenschutz, kaum Pflegemaßnahmen
Das Befahren von Blühstreifens bzw. der Blühfläche ist ganzjährig nicht zulässig. Außerdem dürfen auf den auf ökologischen Vorrangflächen angelegten Blühstreifen vom 1. April bis 30. Juni keine Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Auf den übrigen Flächen gelten in den meisten Bundesländern zeitlich unterschiedliche Regelungen zur Pflege und zum Schnitt. Ein Umbruch ist in der Regel erst im Herbst möglich.
Die Lage der Blühstreifen auf Ackerflächen kann frei gewählt werden. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes angelegte Blühstreifen werden außerdem nur dort gefördert, wo sie aus Sicht des Naturschutzes sinnvoll sind. Ist eine Fläche stark mit sommerkeimenden Problemunkräutern durchsetzt, sollten überjährige Blühmischungen bereits im Herbst gesät werden.
Vorteilhaft sind zudem vielfältige Artenmischungen, mit variablen Blühzeiten und verschiedenen funktionalen Blütentypen. Um unerwünschte Arten zu unterdrücken, sollten die Bestände in der ersten Vegetationsperiode möglichst vor der Samenreife der unerwünschten Arten gemäht werden (Schröpfschnitt). Die Pflege kann auch mit einem Schlegler erfolgen. Wichtig ist hier eine hohe Einstellung der Geräte, um die Jungpflanzen der Blühstreifenarten nicht zu schädigen.
Die Bewirtschaftungspausen und Vorgaben des Greenings sowie der Agrarumweltprogramme müssen für jedes Bundesland separat beachtet und eingehalten werden.