Die Bundesregierung bleibt im Hinblick auf die anstehende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bei ihrer ablehnenden Haltung gegenüber betrieblichen Obergrenzen und einer größenabhängigen Ausgestaltung der Direktzahlungen.
„Wir wollen keine Kappung und Degression“, versicherte der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Michael Stübgen, bei einer Veranstaltung des Kreisbauernverbandes Teltow-Fläming in Trebbin. Sollte eine Degression gleichwohl nicht zu verhindern sein, müssten die dadurch freiwerdenden Mittel in den Regionen verbleiben, in denen sie anfallen, forderte der CDU-Politiker.
Umwelt- und Tierwohlleistungen besser bezahlen
Stübgen betonte die Bedeutung der Direktzahlungen für die Einkommensstabilisierung der Betriebe. Einer pauschalen Angleichung der Prämien zwischen den Mitgliedstaaten erteilte der Staatssekretär ebenso eine Absage wie einer Ausweitung gekoppelter Direktzahlungen.
Stübgen bekräftigte das Kernziel der Bundesregierung, eine starke, finanziell gut ausgestattete GAP zu erhalten. Der bisherige Mittelansatz für die Erste und Zweite Säule müsse auch nach 2020 fortgeschrieben werden. Insgesamt gehe es darum, künftig Umwelt- und Tierwohlleistungen besser zu honorieren.
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