Die Kauf- und Pachtpreise am landwirtschaftlichen Bodenmarkt in Deutschland sind in der letzten Dekade kräftig gestiegen und haben damit auch nach Auffassung der Bundesregierung inzwischen für viele Betriebe eine wirtschaftliche Belastungsgrenze erreicht.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Bundestag zum Agrarstrukturwandel und zu flächenabhängigen Agrarzahlungen hervorgeht, haben die Kaufpreise für landwirtschaftliche Nutzflächen zwischen 2007 und 2015 im bundesdeutschen Durchschnitt auf 19.578 Euro/ha zugelegt und sich damit mehr als verdoppelt.
Bodenpreise: So haben sich die Preise entwickelt
Dabei hätten sich die Preise im alten Bundesgebiet von durchschnittlich 16.394 Euro/ha auf 29.911 Euro/ha erhöht, in den fünf neuen Bundesländern von 4.134 Euro/ha auf 14.197 Euro/ha. Im gleichen Zeitraum seien die Kosten für Neupachten im Schnitt von 215 Euro/ha auf 385 Euro/ha angestiegen, berichtet die Bundesregierung mit Hinweis auf Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
Die Kauf- und Pachtpreise sind damit nach Einschätzung des Bundes in vielen Regionen auf ein Niveau geklettert, das es zahlreichen Agrarbetrieben betriebswirtschaftlich erschwert, sich vor dem Verlust von Pachtflächen zu schützen oder den Betrieb durch Flächenkauf zu erweitern.
Agrarfremde Investoren heizen Preise an
Die Bundesregierung geht davon aus, dass zu dieser Marktsituation auch die Aktivitäten außerlandwirtschaftlicher Investoren beigetragen haben. Die dadurch weiter angeheizte Entwicklung bei den Bodenwerten und die teilweise damit einhergehende gewinnorientierte Vernachlässigung der Bodenfruchtbarkeit und des Bodenschutzes könnten dem Ziel einer nachhaltigen Flächenbewirtschaftung zuwiderlaufen.
Die Bundesregierung pocht daher auf das agrarpolitische Ziel einer breiten Streuung beim Bodeneigentum. Die Umsetzung dieses Ziels erfordere aber eine Aktualisierung des landwirtschaftlichen Bodenrechts, um den Vorrang von Landwirten auf dem Bodenmarkt zu gewährleisten.
Notwendig seien auch eine bessere Transparenz auf dem Bodenmarkt sowie die Schließung von Steuerschlupflöchern. Die Bundesregierung gibt in diesem Zusammenhang aber zu bedenken, dass die Ausgestaltung und der Vollzug des Grundstücksverkehrsrechts ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder fallen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.