In seiner Pressemitteilung bezieht sich der LBV auf eine 19 Hektar große Fläche im Landkreis Dahme-Spreewald, die von der BVVG gerade meistbietend zum Kauf angeboten werde. Zum einen liege die Fläche um vier Hektar über der vorgesehenen Höchstgrenze von 15 Hektar am Stück. Zum anderen weise die Fläche für brandenburgische Bedingungen eine überdurchschnittliche Bodenwertzahl auf.
LBV für beschränkte Ausschreibungen
Der LBV kritisiert, dass die BVVG nicht ihre Möglichkeit nutze, die Ausschreibung auf die regionalen Betriebe zu begrenzen. „Von einer unbeschränkten Ausschreibung erhofft sie sich offenbar einen höheren Erlös“, so die Vermutung des LBV.
Darüber hinaus fordert der Verband von der BVVG als staatliches Unternehmen eine stärkere Berücksichtigung der schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der sich die Landwirte momentan befinden. So sollten Ausschreibungen von gut arrondierten Flächen dann stattfinden, wenn die Betriebe über eine bessere Liquidität verfügen.
Bessere Rahmenbedingungen und Agrarstrukturgesetz als staatliche Aufgaben
LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch betont, dass der Staat zur Regulierung des Bodenmarkts klare Regeln aufstellen müsse: „Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass der Staat sinnvolle Rahmenbedingungen setzen muss, an die er sich selbst hält, anstatt immer wieder nach einer Verschärfung des Ordnungsrechts zu rufen – anderenfalls gewinnen wir nichts", so Tumlirsch.
Wie in Sachsen-Anhalt bemüht sich auch die Landesregierung in Brandenburg, ein Agrarstrukturgesetz einzuführen, das den Bodenmarkt steuern soll. Hierzu verweist der LBV auf seine im Juni 2020 veröffentlichten 20 Thesen zur Agrarstruktur. Das Thesenpapier fordert unter anderem bessere Chancen für Landwirte bei den Ausschreibungsverfahren. Außerdem solle das Land Brandenburg laufende Pachtverhältnisse nicht beenden, nur damit Flächen an einen neuen Höchstbietenden übergehen. Dadurch treibe das Land die Bodenpreise in die Höhe.
BVVG widerspricht den Vorwürfen ausdrücklich
Zu der in der LBV-Pressemitteilung erwähnten Ausschreibung im Landkreis Dahme-Spreewald erklärt die BVVG auf Anfrage von agrarheute, dass es sich hierbei um ein 19 Hektar großes Einzelflurstück mit der Ackerzahl 36 handele. Diese Fläche werde im Rahmen einer alternativen Ausschreibung angeboten. Bei dieser Form der Ausschreibung könnten Bieter sowohl ein Kauf- als auch ein Pachtangebot abgeben. Die regionalen Betriebe „können deshalb selbstverständlich auch Pachtgebote abgeben“, so die BVVG-Pressesprecherin.
Zudem sei vorher ein unmittelbar angrenzendes Flurstück von 12,5 Hektar beschränkt und alternativ ausgeschrieben worden. Jedoch sei die Resonanz aus dem begrenzten Bieterkreis in diesem Fall nicht auf breites Interesse gestoßen. „Von teilnahmeberechtigten Betrieben wurde für diese ähnlich attraktive Fläche kein Kaufgebot abgegeben“, erläutert die BVVG.
Weiterhin stelle das erwähnte 19 Hektar große Flurstück einen Ausnahmefall dar. Laut der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Privatisierungsgrundsätze solle zwar eine 15-Hektar-Grenze nach Möglichkeit eingehalten werden. Diese sei hier aber nicht anwendbar, „weil eine Trennvermessung notwendig wäre und die Teilung des Flurstückes zur Folge hätte“.
Aus diesen Gründen widerspreche die BVVG „den Vorwürfen des Landesbauernverbandes Brandenburg ausdrücklich“.
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