Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach grünes Licht für die vom Bundestag beschlossene Änderung des Düngegesetzes geben. Einstimmig hat der Agrarausschuss der Länderkammer in der vergangenen Woche empfohlen, dem Gesetz zuzustimmen. Der Bundesrat wird sich am 10. März mit der Gesetzesnovelle befassen.
Mit knapper Mehrheit sprach sich der Ausschuss zudem für eine Entschließung aus. In dem von Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingebrachten Text wird die Gesetzesänderung als nicht weitgehend genug kritisiert. So wird bedauert, dass nicht alle Ländervorschläge vom Bundestag berücksichtigt worden sein. Konkret wird moniert, dass erst ab 2023 alle Betriebe bis auf eine Bagatellgrenze eine vollständige betriebliche Stoffstrombilanz vorlegen müssen.
Düngeverordnung: Ende März im Bundesrat
Voraussichtlich am 31. März werden die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle der Düngeverordnung sowie die Änderung der sogenannten Anlagenverordnung als weitere Bestandteile des zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Düngepakets auf die Tagesordnung der Länderkammer kommen.
- Mit der neuen Düngeverordnung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, und die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden.
- Gärreste aus Biogasanlagen sollen künftig in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden.
- In Gebieten mit kritischen Nitratwerten im Wasser können die Länder Extra-Vorgaben machen. Wo es unbedenklich ist, sollen Auflagen auch gelockert werden können.
Von Seiten der Grünen gibt es die Zusage, man werde nicht zusätzlich „draufsatteln“ und die erwartete Zustimmung an weitergehende Verschärfungen koppeln.
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