Die sogenannte „Pflugregelung“ beim Dauergrünland tritt wie geplant in Kraft. Der Bundesrat stimmte der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung heute zu.
Die neue Agrarministerin Julia Klöckner sprach von einem "Baustein für weniger Bürokratie in der Landwirtschaft". Sie will die Verordnung rasch verkünden, damit sie zum 30. März in Kraft treten kann.
Dauergrünland wird neu definiert
Mit der Neuregelung beim Dauergrünland wird die Option im EU-Recht genutzt, dass unter Dauergrünland nur solche Gras- oder Grünfutterflächen erfasst werden, die innerhalb der letzten fünf Jahre weder Bestandteil der Fruchtfolge waren noch umgepflügt worden sind.
Betriebsinhaber sind künftig verpflichtet, das Umpflügen einer Gras- oder Grünfutterfläche unter Angabe der Lage und Größe der Fläche und des Datums des Umpflügens spätestens einen Monat nach dem Umpflügen bei der zuständigen Landesstelle schriftlich anzuzeigen.
Wer das Umpflügen nicht oder verspätet meldet, riskiert, dass die Behörde die Flächen als Dauergrünland einstuft.
Negativliste für aktive Landwirte wird abgeschafft
Eine weitere wichtige Neuregelung betrifft die Negativliste beim aktiven Betriebsinhaber. Sie wird bereits für das Mehrfachantragsjahr 2018 aufgehoben.
Wie sich in der Praxis gezeigt hat, führte diese Regelung zu einem großen Aufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe und die Verwaltung. Die praktischen Auswirkungen waren jedoch gering. Nur sehr wenige Antragsteller wurden aufgrund dieser Regelung vom Bezug von Direktzahlungen ausgeschlossen.
Regeln für ökologische Vorrangflächen
Mit der Verordnungsänderung werden außerdem Kriterien für ökologische Vorrangflächen ergänzt. So werden die Bestimmungen für den im EU-Recht neu eingeführten Typ „für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (nektar- und pollenreiche Arten)“ festgelegt.
Einen ausführlichen Ratgeber zu den Änderungen zum Mehrfachantrag 2018 lesen Sie in der April-Ausgabe des Magazins agrarheute, die am 29. März erscheint.
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