Im Forstwirtschaftsjahr 2021, das am 1. Oktober begonnen hat, soll der ordentliche Holzeinschlag von Fichten auf 85 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2013 bis 2017 begrenzt werden. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat der Bundesrat heute (27.11.) beschlossen. Ziel ist, dem gravierenden Verfall der Holzpreise entgegenzuwirken.
Kalamitätsholz überschwemmt den Holzmarkt

Nach Angaben des Bundesrates haben das Extremwetter mit Stürmen, Hitze und Dürre sowie der darauffolgende Schädlingsbefall zu einem immensen Anfall von Schadholz geführt.
Im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 fielen jährlich rund 56 Mio. Kubikmeter Kalamitätsholz der Nadelbaumarten an. Das entspricht in etwa der gesamten durchschnittlichen jährlichen Nadelholznutzung der Jahre 2002 bis 2012.
Das Überangebot führte zu einer erheblichen Markstörung.
NRW wollte eine noch stärkere Limitierung des Fichteneinschlags
Darum soll der Einschlag von Fichten nun per Verordnung verringert werden. Den Antrag hatte das Land Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht, das von den Kalamitäten besonders betroffen ist, ähnlich wie Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung wollte den Einschlag ursprünglich sogar auf 70 Prozent reduzieren, und das für zwei Forstwirtschaftsjahre. Das lehnte der Bundesrat aber auf Empfehlung seines Agrarausschusses ab.
Nach Einschätzung der Länderkammer gibt es vom Holzmarkt positive Signale. Eine Beschränkung des Fichteneinschlags um 30 Prozent für zwei Jahre wäre darum aufgrund der Liquiditätsengpässe vieler Waldbesitzer zu stark. Der Verordnungsentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet. "Jetzt ist der Bund gefordert, das Votum der Länderkammer rasch umzusetzen und eine entsprechende Verordnung zu erlassen", kommentierte Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die Entscheidung.
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