Am 16. Februar hat der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD das geänderte Düngegesetz beschlossen. Damit setzt Deutschland die EG-Nitratrichtlinie um. "Uns ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Umweltinteressen und einer praxistauglichen Lösung für unsere Bauern gelungen. Der Dünger muss bei den Pflanzen ankommen, aber nicht im Grundwasser – das neue Düngerecht schützt vor Überdüngung", so Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.
Das ändert sich durch das angepasste Düngegesetz
- Ab 2018 müssen tierhaltende Betriebe mit mehr als 2,5 GV je Hektar und mehr als 30 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder mehr als 50 GV eine Stoffstrombilanz erstellen; ab 2023 gilt dies für alle Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder mehr als 50 GV.
- Für beide Varianten gilt: Sobald dem Betrieb im jeweiligen Wirtschaftsjahr Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zugeführt wird, muss eine Stoffstrombilanz erstellt werden.
- Der Bußgeldrahmen gegen bestimmte Verstöße der Düngeverordnung wird auf bis zu 150.000 Euro erhöht.
- Eine Befugnis der zuständigen Länderbehörden zum Datenabgleich mit Erhebungen aus anderen Rechtsbereichen soll für düngerechtliche Überwachungszwecke eingeführt werden. (z. B. Daten aus InVeKos, der HIT-Datenbank oder bestimmte Daten, die bei den bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden vorliegen).
- Schaffung eines bundesweit einheitlichen Rahmens, auf dessen Grundlage ein freiwilliges Qualitätssicherungssystem für Wirtschaftsdünger aufgebaut werden kann. Die Länder können die hierfür erforderlichen konkretisierenden Regelungen bei Bedarf in einer Rechtsverordnung erlassen, sofern der Bund von seiner Verordnungsermächtigung keinen Gebrauch macht.
- Biogasgärreste werden in die 170 kg N/ha Regelung aufgenommen.
- Nur durch die Änderung des Düngegesetzes wird die Verabschiedung der Düngeverordnung möglich.
Wirtschaftsdünger: Emissionsarme Ausbringtechnik wird gefördert
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) arbeitet eng mit den Länderdienststellen zusammen, damit Landwirte die Änderungen aus dem Düngepaket schnell in ihren Alltag integrieren können. Das BMEL ermöglicht bereits die Förderung emissionsarmer Ausbringtechnik von Wirtschaftsdüngern über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK).
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