Die Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) reagiert auf die langanhaltende Trockenheit in weiten Teilen Ostdeutschlands. Betrieben, die aufgrund der sich abzeichnenden Ernteausfälle Liquiditätsprobleme bekommen, bietet die bundeseigene Gesellschaft eine Stundung ihrer Pachtzahlungen an. Der Umfang der von der BVVG verpachteten landwirtschaftlichen Flächen beläuft sich insgesamt auf noch rund 126.000 ha.
Eigenen Angaben zufolge wird die BVVG auf der Grundlage eines begründeten Antrages des Pächters die am 30. Juni 2018 oder 15. August 2018 fälligen Pachtraten für ehemals volkseigene landwirtschaftliche Flächen bis zum 31. Dezember 2018 stunden.
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Antrag auf Stundung der Pacht nötig
Voraussetzung dafür ist, dass der betroffene Landwirt rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin zunächst einen formlosen Stundungsantrag bei der für ihn zuständigen BVVG-Niederlassung stellt. Bei der Prüfung und Entscheidung über den Antrag wird die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft - wie schon in früheren Fällen - eng mit den zuständigen Landesdienststellen zusammenarbeiten.
Zinslose Stundung in Härtefällen
Über die Möglichkeit einer zeitlich verlängerten Stundung oder der Stundung weiterer Pachtraten will die BVVG bei Bedarf und einer entsprechenden Antragstellung im Einzelfall entscheiden. In besonderen Härtefällen soll eine zinslose Stundung möglich sein. In der Regelfall seien die Stundungsbeträge jedoch zu verzinsen, erklärte die Gesellschaft.
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