Wenn Landwirte ausgewählte Produkte kaufen, die zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb beitragen, so können sie auch in diesem Jahr einen Zuschuss bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) beantragen.
Ab dem 1. Februar 2022 stellt die SVLFG dafür insgesamt 800.000 Euro zur Verfügung.
Wer kann Zuschüsse beantragen?
Pro Betrieb kann jedes Jahr die Förderung für ein bestimmtes Produkt beantragt werden. Die Voraussetzung ist, dass Sie mit Ihrem Unternehmen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Aktion endet, sobald die Gelder aufgebraucht sind.
Im vergangenen Jahr war die Fördersumme bereits am ersten Antragstag ausgeschöpft.
Welche Produkte sind förderfähig?
Für folgende Produkte übernimmt die SVLFG 30 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch höchstens die jeweilige Maximalförderung:
Produktbezeichnung | maximale Förderhöhe in Euro |
---|---|
Akkuscheren für den Wein- und Obstbau | 200 Euro |
Radwechselwagen | 300 Euro |
Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder | 500 Euro |
Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder | 300 Euro |
Fang- bzw. Behandlungsstand für Rinder | 600 Euro |
Podestleiter/leichte Plattformleiter | 300 Euro |
Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt) | 400 Euro |
UV-Schutzzelt, Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz | 400 Euro |
KAT oder Totholzkralle inklusive Teleskopstange | 200 Euro |
Funkgeräte mit aktiver und passiver Notruffunktion und Funkstreckenüberwachung (Set mit 2 Geräten) | 400 Euro |
So kommen Sie an die Förderung der SVLFG
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag vor Kauf des jeweiligen Produkts per E-Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 ein. Das Antragsformular und die notwendigen Anlagen dazu finden Sie ab dem 1. Februar 2022 auf der Website der SVLFG.
Warten Sie die Förderzusage ab, bevor Sie sich das Produkt kaufen. Anschließend können Sie die Rechnung einreichen. Was genau gefördert wird und welche Anforderungen an die Produkte gestellt werden, finden Sie ebenfalls auf der Website der SVLFG. Anschaffungen, die vor dem 1. Februar 2022 getätigt werden, werden jedoch nicht gefördert.
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