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Luftreinhaltung

DBV: NEC-Richtlinie wird Strukturwandel beschleunigen

Geflügelstall
am Donnerstag, 24.11.2016 - 11:00 (Jetzt kommentieren)

Die NEC-Richtlinie sieht für Deutschland vor, den Ammoniakausstoß bis 2030 um 29 % zu reduzieren. Insbesondere die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Staaten kritisiert der DBV.

"Durch die neuen europäischen Vorgaben zur Luftreinhaltung kommen auf die Tierhalter in Deutschland enorme, teils kaum zu bewältigende Herausforderungen zu. Die Regelungen werden den Strukturwandel in der Landwirtschaft unweigerlich beschleunigen", erklärte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, anlässlich der endgültigen Verabschiedung der sogenannten NEC-Richtlinie durch das Europäische Parlament.

Insbesondere kritisiert der DBV die Ungleichbehandlung in den europaweit "sehr unterschiedlichen" Vorgaben zur Minderung der Ammoniak-Emissionen. "Es ist nicht zu vermitteln, dass Deutschland mehr als doppelt so viel an Ammoniak-Emissionen einsparen soll wie mancher Nachbarstaat", so Krüsken.

Deutschland muss seine Ammoniak-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 29 Prozent reduzieren, der Durchschnitt der EU-Länder liege bei 19 Prozent.

Methan aus der NEC-Richtlinie gestrichen

Positiv bewertet der DBV in der nun erzielten Einigung,

  • dass die ursprüngliche Forderung des EP-Umweltausschusses für eine Minderung der Ammoniak-Emissionen in Deutschland um 46 Prozent verhindert werden konnte.
  • die Streichung von Methan aus der NEC-Richtlinie, um Doppelregelungen mit der Klimapolitik zu vermeiden.

Dennoch sei das für Deutschland vorgesehene Reduktionsziel für Ammoniak nach Sicht des DBV mehr als ambitioniert und berge gerade für tierhaltende Betriebe das Risiko von Strukturbrüchen mit Verlusten an Marktanteilen.

"Vor allem ist kontraproduktiv, dass durch die strengen Vorgaben zur Reduzierung von Ammoniak-Emissionen die Entwicklung von Tierhaltungsverfahren mit Außenklimazugang ausgebremst wird. Der Zielkonflikt zwischen Luftreinhaltung und Tierwohl wird also zu Lasten der Tierhaltungen gelöst", betonte Krüsken.

DBV: Fördermittel für emissionsmindernde Technologien möglich

Die Richtlinie schafft nach Sicht des DBV allerdings ausdrücklich die Möglichkeit, die im Richtlinientext vorgeschlagenen möglichen Maßnahmen zur Emissionsminderung mit Fördermitteln zu unterlegen.

Dies betreffe emissionsmindernde Technologien etwa für die Bereiche

  • des Stallbaus,
  • der Tierfütterung sowie
  • der Lagerung und Ausbringung von Gülle.

"Anreizbasierte und freiwillige Maßnahmen sind allemal besser und volkswirtschaftlich vernünftiger als überzogene Verschärfungen des Ordnungsrechts" erklärt Krüsken. Hier sei die staatliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Betriebe dringend erforderlich, um gegenüber den Mitbewerbern in Europa nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Mit Material von DBV

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