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Gemeinsame Agrarpolitik

Diese 5 Punkte sollen für Landwirte einfacher werden

Phil Hoganbreit
am Mittwoch, 18.11.2015 - 11:30 (Jetzt kommentieren)

EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat beim Agrarrat Vereinfachungen der Gemeinsamen Agrarpolitik angekündigt. So soll zum Beispiel die Verwendung der ökologischen Vorrangfläche flexibler werden.

Bei der jüngsten Ratssitzung der EU-Landwirtschaftsminister in Brüssel betonte EU-Agrarkommissar Phil Hogan, die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gehöre zu den Prioritäten seiner Politik. Folgende Punkte sollen die vereinfacht werden:

1. Korrektur bei Anträgen auf Direktzahlungen

Bereits auf den Weg gebracht hat die EU-Kommission eine Korrekturfrist. Nach dem Einreichen der Anträge für Direktzahlungen dürfen noch 35 Tage danach in Absprache mit der Verwaltung Änderungen vorgenommen werden. Sollten dem Landwirt Fehler unterlaufen sein, sind Korrekturen innerhalb von 35 Tagen möglich, ohne dass der Landwirt Strafen riskiert.

2. Felxible Verwendung Ökologische Vorranfläche

Auch die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten für die ökologische Vorrangfläche sollen flexibler gehandhabt werden. Macht das Wetter nicht mit, darf die Umweltmaßnahme innerhalb bestimmter Fristen während der Wachstumsperiode noch gewechselt werden.

3. Vor-Ort Kontrollen einschränken

Hogan möchte zudem die Vor-Ort-Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben einschränken. Dort wo die Fehlerrate unter zwei Prozent liegt, soll die Stichprobe der zu kontrollierenden Betriebe von bisher fünf Prozent auf unter ein Prozent abgesenkt werden.

4. Mehr Flexibilität bei gekoppelten Prämien

Mehr Flexibilität räumt die Kommission den EU-Mitgliedstaaten ein, die weiterhin Direktzahlungen an eine bestimmte Erzeugung knüpfen. Sie dürfen jetzt modulieren, das heißt kleineren Betrieben höhere gekoppelte Beihilfen gewähren als großen Landwirtschaften. Auch ein Wechsel der gekoppelten Prämien zwischen den verschiedenen Produktionsrichtungen ist möglich. Diese Vereinfachungen hat die EU-Kommission bereits abgestimmt. Sie sollen 2016 schon gelten.

5. Vereinfachung beim Greening

Noch vor der Sommerpause 2016 will die EU-Kommission ein weiteres Paket zur Vereinfachung des Greenings vorlegen. Die Erfahrungen aus diesem Jahr sollen in die Vorschläge für die delegierten Rechtsakte zum Greening eingehen, die dann allerdings erst 2017 zur Anwendung kommen können.

 

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