Im Vergleich zum letzten Jahr haben sich die Förderbedingungen nicht geändert. Antragsberechtigt sind nach wie vor eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (Kitzrettungsvereine) gehört. Ausgenommen sind Jagdgenossenschaft. Die Drohnen müssen diese drei technischen Merkmale aufweisen:
- Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera
- Mindestflugzeit von 20 Minuten
- Home-Return-Funktion
Die Antragstellung ist bis zum 30. Juni 2023 möglich.
Bei der Anschaffung einer Drohne werden 60 Prozent der Investitionskosten und maximal 4.000 Euro pro Gerät übernommen. Pro Antragsteller sollen in diesem Jahr nicht mehr als zwei Drohnen gefördert werden. Eingereicht werden müssen die Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Investition lohnt sich für antragsberechtigte Jagdvereine
Drohnen mit Wärmebildtechnik sind laut BMEL derzeit die beste Möglichkeit zur Wildtierrettung vor dem Mähen, da ihr Einsatz effektiv und zeitsparend ist. Empfohlen wird außerdem, die Mahd nicht vor dem 15. Mai durchzuführen. Wo keine Drohne verfügbar ist, sollten Jäger mit Hunden die Flächen absuchen oder die Wildtiere vergrämt werden. Auch eine angepasste Einstellung der Mähtechnik kann Rehkitze, Junghasen oder andere Tiere retten.
In den letzten beiden Jahren hätten Landwirte großes Interesse an der Förderung gezeigt. 2022 seien 471 Drohnen mit jeweils bis zu 4.000 Euro gefördert worden; 2021 seien es 707 Drohnen gewesen.
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