Die Wirtschaftsdüngerdatenbank Mecklenburg ist in Betrieb gegangen und ab sofort für Unternehmen zugänglich, die gesetzlichen Meldepflichten unterliegen. Die Datenbank ist das Ergebnis einer im Oktober 2016 erlassenen Landesverordnung, die die Datenverwaltung vereinfachen und betriebliche Auswertungen ermöglichen soll. Die Landesverordnung konkretisiert die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger des Bundes.
Danach ist jeder Betrieb, egal ob Landwirt, gewerblicher Tierhalter oder Biogasanlagenbetreiber, der mehr als 200 Tonnen Wirtschaftsdünger im Kalenderjahr abgibt, befördert, aufnimmt oder verwertet dazu verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und bestimmten Melde- und Mitteilungspflichten nachzukommen.
Monatliche Meldung über Wirtschaftsdünger
Mit der neuen Landesverordnung muss nun monatsweise „Bericht erstattet“ werden. „Das bedeutet nicht, dass wir mehr Informationen von den Betrieben einfordern, sondern, diese schneller verfügbar machen möchten, um zeitnah zu wissen, wann wo Wirtschaftsdünger bewegt wird“, erklärte der Minister.
So wird Wirtschaftsdünger gemeldet
Jedes landwirtschaftliche Unternehmen muss sich mit seiner betrieblichen Kennung aus der Agrarverwaltung (InVeKoS/HIT-Nummer plus dazugehörigen PIN) in die Wirtschaftsdüngerdatenbank über die Internetseite - www.lms-beratung.de >> landw. Fachrecht & Beratung >> Sachgebiete Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung - einloggen und die erforderlichen Aufzeichnungen und Meldungen erledigen.
Nichtlandwirtschaftliche Unternehmen, wie z.B. Biogasanlagen müssen eine Betriebsnummer unter lfb@lms-beratung.de beantragen. Weiterführende Informationen sind ebenfalls unter der angegebenen Internetseite abzurufen.
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