Die Europäische Kommission zeigt sich einverstanden mit den von der Bundesregierung bislang vorgeschlagenen neuerlichen Änderungen der Düngeverordnung, verlangt aber noch weitergehende Regelungen. In einem Schreiben an die zuständigen Bundesministerinnen Svenja Schulze und Julia Klöckner, das Agra-Europe vorliegt, verlangt EU-Umweltkommissar Karmenu Vella zusätzliche Vorschriften im Hinblick auf Sperrzeiten und die Ausbringung von Düngemitteln auf stark geneigten Böden.
Umweltkommissar Vella kritisiert Bundesregierung
Der Kommissar kritisiert die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Verabschiedung der verschärften Düngeverordnung bis Mai 2020 als nicht ehrgeizig genug. Bis Ende März dieses Jahres soll die Bundesregierung nun einen weitergehenden Entwurf für eine Änderung der Düngeverordnung in Brüssel vorlegen, in dem die genannten Forderungen aufgegriffen werden.
Vella erinnert in dem Schreiben daran, dass seine Dienststellen bereits bei Verabschiedung der Düngenovelle 2017 gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht hätten, dass die damals beschlossenen Änderungen als nicht ausreichend angesehen würden, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellten Verstöße gegen die EU-Nitratrichtlinie zu beheben. Die seit Sommer vergangenen Jahres laufenden Gespräche mit den deutschen Ministerien wertet der Kommissar indes positiv.
Düngeverordnung: Das Wichtigste im Überblick
Düngeverordnung 2020Neue Düngeverordnung: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Neue Düngeverordnung: Diese Sperrfristen gelten jetzt auf Grünland
Schlaggenau aufzeichnen: So wird die neue Düngeverordnung kontrolliert
Klagen gegen die Düngeverordnung – bringt das was?
Düngeverordnung: EU-Kommission widerspricht Agrarministerium
Rote Gebiete: 13 Fragen und Antworten
Düngeverordnung: Ein offener Brief an Julia Klöckner
Vella: "Lösungen für Missstände sind vorhanden"
In den bisherigen Diskussionen hätten Lösungen „für einen Teil der vom EuGH festgestellten Missstände“ gefunden werden können, so Vella. Er nennt die Vorschläge für eine ausgewogene Düngung, den Kontrollwert und den Maßnahmenkatalog auf Länderebene.
Zur vollständigen Umsetzung des Urteils müsse allerdings zwingend Klarheit geschaffen werden, „wie und wann die Länder verpflichtet sind, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen“. Zudem müsse gewährleistet sein, wie die am stärksten verschmutzten Gebiete zu identifizieren seien, heißt es in dem Schreiben.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.