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Rote Gebiete

Düngeverordnung: Landwirte in NRW können ihre Flächen checken

Gülle wird ausgebracht und sofort eingearbeitet
am Mittwoch, 30.12.2020 - 12:32 (Jetzt kommentieren)

Landwirte in Nordrhein-Westfalen können jetzt im Internet feldblockscharf überprüfen, welche Flächen nach dem neuen Düngerecht als nitratbelastet oder eutrophiert gelten.

Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat heute (30.12.) die Kulisse der nitratbelasteten Gebiete veröffentlicht. Landwirte können im Internet über das Portal Elwas-Web feldblockscharf einsehen, auf welchen Flächen zum Schutz des Grundwassers zusätzliche Auflagen für die Düngung gelten.

Die neue Gebietskulisse umfasst nach aktuellem Stand rund 350.000 ha. Das ist noch knapp ein Drittel der Fläche, die ursprünglich von Einschränkungen bedroht war.

Abgrenzung der roten Gebiete wird sich nur noch minimal verändern

NRW-Gebietskulisse nitratbelasteter Gebiete

Welche Maßnahmen in den jeweiligen Gebieten ab dem 1. Januar 2021 zu ergreifen sind, schreibt die vor Weihnachten verabschiedete neue Landesdüngeverordnung vor.

Die Abgrenzung der Flächen wird sich Anfang des Jahres allerdings noch geringfügig ändern, wie Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann in einem Pressegespräch erläuterte. Grund ist eine Feinjustierung auf der Basis des neuen Nährstoffberichts 2021, der im Januar vorliegen soll. Auch die detaillierte Abgrenzung von Teilflächen innerhalb der roten Grundwasserkörper ist noch nicht abgeschlossen. Dadurch werden sich die in roten Gebieten belasteten Teilflächen laut Bottermann tendenziell noch geringfügig verkleinern. Gravierende Veränderungen seien aber nicht zu erwarten. Bis zum Beginn der Hauptdüngesaison Anfang März soll der Feinschliff abgeschlossen sein.

So kommen Sie zur NRW-Gebietskulisse

In der neuen Gebietskulisse sind aktuell insgesamt 22 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche von Nordrhein-Westfalen als nitratbelastete Gebiete ausgewiesen. Diese liegen vor allem im Münsterland und im rheinischen Tiefland.

Der Kartendienst Elwas-Web ist im Internet verfügbar unter der Adresse www.elwasweb.nrw.de.

Zur Anzeige bestimmter Flächen gehen Sie wie folgt vor:

  1. Klicken Sie auf den Reiter „Karte“
  2. Wählen Sie den gewünschten Kartenausschnitt durch Verschieben und Zoomen.
  3. Klappen Sie den Menüpunkt „Gebiete nach § 5, § 13 a Düngeverordnung und § 38 a WHG“ auf.
  4. Wählen Sie die individuelle Gebietskulisse aus; sie wird in der Karte angezeigt.
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