Die Bundesregierung hat vergangene Woche den im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zur Novelle der Düngeverordnung erstellten Umweltbericht vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht. Bis Ende November läuft die Frist zur Stellungnahme.
Die bis dahin eingegangenen Änderungsvorschläge müssen anschliessend geprüft und von Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium bewertet werden. Ob daraus noch Nachbesserungen für den Verordnungsentwurf zur Düngeverordnung resultieren, muss von beiden Ressorts gemeinsam entschieden werden.
Ziele der Düngeverordnung
Die DüV soll – neben der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie – einen Beitrag zu folgenden politischen Zielen leisten:
- Senkung des Stickstoffbilanzüberschusses der deu schen Landwirtschaft auf 80 kg ha
- Reduzierung der Ammoniakemissionen in Deutschland
- Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG,
- der EG-Meeresstrategierahmenrichtlinie 2008/56 und d
- er Internationalen Meeresschutzkonventionen der Ostsee (HELCOM) und der
- Nordsee (OS- PARCOM), wozu u. a. die Reduzierung der landwirtschaftlichen Stickstoff- und Phosphatbelastungen der Gewässer erforderlich sind,
- − die politische Zielsetzung auf deutscher und EU-E bene, die Beiträge der Landwirtschaft zum Klimaschu tz auch im Bereich der Düngung weiter zu verbessern
Mögliche positive Umweltwirkungen der Düngeverordnung
Der Umweltbericht legt die überwiegend positiven Umweltwirkungen dar, die nach Einschätzung der Bundesregierung mit den geplanten Änderungen in der Düngeverordnung verbunden sind. Positive Effekte werden danach vor allem für Wasser, Luft und Klima erwartet. Sie sind insbesondere verbunden mit:
- der geplanten Ausdehnung der Sperrfristen für die Düngung auf Ackerland,
- dem Verbot der Ausgleichsdüngung zu Stroh,
- der Erhöhung der Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger,
- der streifenförmigen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern mit Schleppschuh- und Schleppschlauchtechnik,
- der Einarbeitung mit Schlitz-und Injektionstechnik und
- den geplanten Verschärfungen der Aufbringungsbeschränkungen auf geneigten Flächen,
- den Vorgaben zur Düngebedarfsermittlung
- sowie den Neuregelungen beim Nährstoffvergleich.
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