Dürregeschädigte Betriebe, die Raufutterfresser halten, können für den Zukauf von Grundfutter ab sofort Gelder aus dem Hilfsprogramm „Bayerische Dürrehilfe“ beantragen. Darauf weist Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München hin.
Landwirte können die Anträge für die Hilfsgelder ab sofort bis zum 15. November bei den örtlich zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellen. Geschädigte Betriebe in den Landkreisen Dillingen an der Donau, Donau-Ries, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Freising, Erding, Mühldorf am Inn, Altötting und nördlich dieser Landkreise müssen zusammen mit dem Antrag die Rechnungsbelege und Zahlungsnachweise einreichen.
Der erforderliche einzelbetriebliche Rückgang des Naturalertrags um mindestens 30 Prozent gilt hier als erbracht. Betriebe aus dem südlichen Teil Bayerns können ebenfalls Hilfsgelder erhalten, soweit sie den Rückgang im Einzelfall nachweisen.
Zukauf ab 1. August förderfähig
Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent der ab 1. August 2018 getätigten Nettoausgaben für den Zukauf von Grundfuttermitteln. Förderfähig sind Kaufpreis und Transportkosten des Grundfutters für maximal die Hälfte des betrieblichen Grundfutterbedarfs eines Normaljahres. Dabei gilt eine Obergrenze von zwei Großvieheinheiten Raufutterfresser je Hektar Hauptfutterfläche.
Der Selbstbehalt je Betrieb beträgt 500 Euro. Dieser Betrag wird immer einbehalten. Damit sinkt die Förderquote leicht unter 50 Prozent. Hier ein Beispiel:
Ausgaben Futterkauf | 8.000 Euro |
50 % Fördersatz | 4.000 Euro |
Abzüglich Einbehalt | 500 Euro |
Zuschuss Grundfutterkauf | 3.500 Euro |
Anteil an Gesamtausgaben | 44 Prozent |
Die Auszahlung soll der Ministerin zufolge noch in diesem Jahr erfolgen. Maximal gibt es 50.000 Euro. Bayern stellt hierfür insgesamt rund 20 Millionen Euro Landesmittel bereit.
Die Antragsunterlagen sowie detaillierte Informationen zu den Bayerischen Dürrehilfen gibt es bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser. Dort findet sich auch eine Karte der Regionen, in denen der Nachweis für den Ertragsrückgang als erbracht gilt.
Wichtig: Landwirte, die den Zuschuss für die Futterkosten beantragen, können grundsätzlich auch an dem geplanten Hilfsprogramm Dürrehilfe des Bundes teilnehmen. Dieses Hilfsprogramm ist aber noch nicht angelaufen.
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