Die Kritik an den den Dürrehilfen reißt nicht ab. Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft reagiert nun auf die Kritik des Präsidenten des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Werner Schwarz, dass die Dürrehilfen zu spät ausgezahlt würden.
"Bund und Länder haben die Voraussetzungen für die Dürrehilfe gemeinsam ausgehandelt. Wir waren uns einig, dass die Hilfen möglichst schnell an die Landwirte ausgezahlt werden sollen,", sagt Dr. Aeikens.
Nicht aktuellen Buchführungsabschluss verlangen
Es sei unverständlich, dass Schleswig-Holstein die Hilfen endgültig erst nach Vorliegen des Buchführungsabschlusses 2018/2019 auszahlen möchte. So würden die Landwirte, die eine Vorschusszahlung beantragt haben (Antragsschluss: 2. November), für eine lange Zeit im Unsicheren gehalten, wie hoch die Hilfe insgesamt ausfalle.
Landwirte, die keine Vorschusszahlungen beantragen, erhielten die Hilfen möglicherweise erst ein Jahr nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung. "Das war so nicht gewollt. Es ist keine Voraussetzung der Verwaltungsvereinbarung, dass der Buchführungsabschluss des Wirtschaftsjahres 2018/2019 vorliegen muss, um den entstandenen Schaden berechnen zu können“, stellt der Staatssekretär klar.
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