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Dürrekatastrophe

Dürrehilfen: Wo Sie jetzt Anträge stellen können

am Dienstag, 27.11.2018 - 10:30 (Jetzt kommentieren)

Wer als Landwirt die Dürrenothilfen beantragen will, muss sich beeilen. Die Antragsfristen sind teilweise sehr kurz. Jetzt gibt auch Bayern grünes Licht.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am 4. Oktober die gemeinsame Verwaltungsvereinbarung zum Dürrehilfeprogramm unterzeichnet. Sie ist die Grundlage für das Bund-Länderprogramm.

Die Vereinbarung hat das Bundesministerium den Ländern zugesandt. Nach Unterzeichnung durch das jeweilige Bundesland tritt die Verwaltungsvereinbarung in Kraft. Inzwischen haben 14 Länder die Vereinbarung unterzeichnet.

Die wichtigsten Bestimmungen zur Dürrenothilfe können Sie hier nachlesen.

Bayern: Bis 19. Dezember Anträge stellen

Nachdem in Bayern landesspezifische Hilfsprogremm für den Futterzukauf Mitte November ausgelaufen ist, startet der Freistaat ab sofort das Antragsverfahren für die Dürrenothilfe aus dem Bund-Länderprogramm. Dürregeschädigte Landwirte können bis 19. Dezember einen Antrag stellen. Die Antragsunterlagen sowie eine Checkliste finden Landwirte unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser.

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nehmen sie ab sofort entgegen, fehlende Unterlagen können Landwirte noch bis Ende März 2019 nachreichen. Insgesamt stehen rund 20 Mio. Euro für Bayern zur Verfügung. Die Hälfte davon schießt der Bund zu.

Mecklenburg-Vorpommern: Bessere Chancen für Tierhalter

Tierhaltende Betriebe, die bislang durch die Verrechnung der betrieblichen Erlöse aus Pflanzen- und Tierproduktion nicht die Voraussetzungen für eine dürrebedingte Schadenshilfe erfüllten, haben in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, eine solche zu erhalten. Die Antragsfrist ist verlängert.

In dem zur Verfügung stehenden Trockenschadenshilfeprogramm ist ab sofort im Blatt „Tierproduktion“ nicht die gesamte tierische Produktion, sondern nur die tierische Produktion des Betriebes zu erfassen, bei der es durch die Dürre zu Schäden gekommen ist.

Anträge können Landwirte jetzt noch bis zum 30. November beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg stellen. Inwieweit eine Auszahlung von Vorschüssen für die Neuanträge in diesem Jahr möglich sein wird, hängt von der Anzahl der dann noch zu bearbeitenden Anträge ab. Bereits gestellte Anträge prüft die  Bewilligungsbehörde und berechnet den Schaden gegebenenfalls neu.

Die bis zum 16. November beantragten Vorschüsse zahlt das Land wie angekündigt noch in diesem Jahr aus. Insgesamt wurden bisher 440 Anträge mit einem Zuschussvolumen in Höhe von 36 Mio. Euro gestellt.

Neuanträge sind beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg in Schwerin, Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin einzureichen, und zwar in Papierform oder per E-Mail an h.rentz@staluwm.mv-regierung.de.

Die Unterlagen stehen auf der Startseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt  zum Herunterladen bereit.

Baden-Württemberg: 22 Mio. Euro als Hilfen zu vergeben

Politiker Peter Hauk

Landwirte in Baden-Württemberg, die durch den heißen trockenen Sommer massive Ernteeinbußen zu beklagen haben, können ab sofort eine Dürrehilfe beantragen. Die Antragsformulare sind unter landwirtschaft-bw.info zum Herunterladen. Die Landratsämter/Landwirtschaftsämter nehmen ab sofort Anträge entgegen.

Die Frist der Antragsstellung läuft bis 30. November 2018. Mit den Zahlungen bekämen existenzbedrohte Betriebe erste Nothilfen, sagte Agrarminister Peter Hauk. Gut 22 Mio. Euro stehen Landwirten in Baden-Württemberg entfallen zur Verfügung, die Hälfte davon kommt aus Berlin.

Nordrhein-Westfalen: Ab 8. November sind Anträge möglich

AF_Rüben-Dürre-Bestand

Landwirte in in Nordrhein-Westfalen können ab 8. November 2018 bis 14. Dezember 2018 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Dürrehilfe einreichen. Das Landeskabinett hat am Dienstag die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern verabschiedet und damit den Weg zur Antragstellung frei gemacht. 

Rund 700 Betriebe haben sich bisher bei der Landwirtschaftskammer registriert.

Hessen: Bilanz 2018/19 im kommenden Jahr nachreichen

Damit Hessen wie beabsichtigt finanzielle Vorschüsse noch in diesem Jahr auszahlen kann, müssen die Betriebe die entsprechenden Anträge zwischen dem 29. Oktober und 23. November 2018 bei den Landwirtschaftsämtern vor Ort stellen. Insgesamt stehen 17,8 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Finanzhilfe dürfte vor allem den Futterbaubetrieben in den östlichen und nördlichen Landesteilen etwas Entlastung verschaffen, die von der Dürre besonders stark betroffen sind.

Die vielfaltigen Voraussetzungen und Kriterien gestalten die Antragstellung bei den Landwirtschaftsämtern vor Ort sicherlich nicht einfach. Insbesondere liegen zurzeit auf den Betrieben viele Informationen für das aktuelle Wirtschaftsjahr noch gar nicht vor.

Unklar ist derzeit beispielsweise, wie sich Milchpreise und Futterkosten bis ins Frühjahr entwickeln. Es wird für einen Betrieb entscheidend vom Buchführungsabschluss 2018/19 abhängen, wie hoch seine mögliche Dürrehilfe letztlich ausfallen wird. Deshalb muss dieser als ausführliche Ergänzung zum Antrag in der zweiten Jahreshälfte 2019 nachgereicht werden.

Die Betroffenen sollten sich aber bereits jetzt Unterlagen besorgen und bereithalten (bzw. dem Antrag gleich beifügen), damit die Selbstauskünfte auf Nachfrage belegt oder näher erläutert werden können, rät das hessische Agrarministerium.

Niedersachsen: Ende November endet Antragsfrist

Die von der diesjährigen Trockenheit und Hitze besonders betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe können in Niedersachsen ab 1. November einen Antrag auf Dürrehilfe stellen. Dazu müssen sie im Laufe des Novembers die Ernteverluste und die daraus entstandene Existenzgefährdung nachweisen. Die Frist endet am 30. November 2018.

Für Niedersachsen stehen 35,6 Mio. Euro zur Verfügung, für Bremen 0,27 Mio. Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Land aufgebracht werden. Von dem Geld können bis zu 50 Prozent des belegten Schadens als Dürrehilfe gewährt werden. Anträge nimmt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen entgegen. Die Vordrucke dazu können Landwirte ab 1. November auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen  herunterladen.

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe – dazu zählen auch Gärtnereien und Baumschulen –, die ihren Betriebssitz in den Bundesländern Niedersachsen oder Bremen haben. Die Dürrehilfe ist auf 500.000 Euro je Unternehmen begrenzt. Beträge unter 2.500 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze).

Schleswig-Holstein: Unterschiedliche Abgabefristen

Ab Montag, den 15. Oktober, können schleswig-holsteinische Landwirtinnen und Landwirte beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) online einen Antrag auf Dürrehilfe stellen.

Wer noch in diesem Jahr Abschläge auf die Dürrehilfe ausgezahlt bekommen möchte, muss seinen Antrag spätestens bis zum 2. November 2018 eingereicht haben - alle anderen haben bis zum 30. November 2018 Zeit. „Gerade für Betriebe, die beispielsweise noch Futter für den Winter zukaufen müssen, ist die Möglichkeit der Auszahlung eines Abschlages besonders wichtig“, so Agrarminister Albrecht.

Grundsätzlich können maximal 50 Prozent des gesamten Dürreschadens ersetzt werden. Von diesen 50 Prozent können wiederum bis zu 70 Prozent als Abschlag noch in diesem Jahr gezahlt werden.

Hier geht es online zu den Antragsformularen zur Dürrehilfe, Stichwort "Dürrehilfe".

Sachsen-Anhalt: Antragsstart ab 15. Oktober

In Sachsen-Anhalt können Landwirte ab 15. Oktober 2018 Anträge auf Dürrenothilfen stellen. Zuständig sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, in deren Zuständigkeitsbereich die Antragsteller ihren Betriebssitz haben.

Die Antragsunterlagen sind ab dem 15. Oktober 2018 auf der ELAISA-Webseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie abrufbar. Antragsschluss ist der 16. November 2018.

 

Brandenburg: Antragsstart ab 26. Oktober

Zum Ausgleich der Schäden durch die Trockenheit stehen rund 46 Millionen Euro bereit - je zur Hälfte von Bund und Land getragen. Betriebe, deren Existenz durch die Wetterunbilden in Gefahr ist, können seit 26. Oktober Anträge auf Dürrehilfen stellen. Ziel ist, die Antragstellung bis Ende November abzuschließen, da der Bund seine Mittel nur bis Jahresende zur Verfügung stellt, teilt das Ministerium mit.#

Antragsformulare können die Landwirte über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg ausfüllen.

Thüringen: 2. November ist Antragsschluss

Thüringen Flagge

Als erstes Bundesland hat Thrüringen die Vereinbarung unterzeichnet. Dürregeschädigte Landwirte können so bereits ab Dienstag, den 9. Oktober 2018 ihre Anträge auf finanzielle Hilfen für besonders von der Dürre betroffene landwirtschaftliche Betriebe stellen. Vorher haben sie die Gelegenheit, auf insgesamt vier regionalen Informationsveranstaltungen genaue Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren zu erhalten.

Das Antragsverfahren läuft bis zum 2. November 2018. Bis dahin müssen hilfebedürftige Landwirte unbedingt ihren vollständigen Antrag bei der Thüringer Aufbaubank abgeben. „Natürlich ist ein Antragszeitraum von 4 Wochen für die Antragsteller sehr ambitioniert. Allerdings besteht auch das anspruchsvolle Ziel, die Dürrehilfe noch zum Ende diesen Jahres auszuzahlen, da die Betriebe die Unterstützung dringend brauchen,“ meint Staatssekretär Dr. Sühl. 

Weitere Informationen und Downloads zur Richtlinie stehen voraussichtlich ab dem 9. Oktober 2018 auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank zur Verfügung.

Das Bundesland wird voraussichtlich erst im November eine entsprechende Richtlinie über  die Dürrehilfe für existenzgefährdete Unternehmen der Landwirtschaft erlassen. Erst dann kann die Aufbaubank die Bewilligungen erteilen, falls Landwirte alle Unterlagen eingereicht haben.

 

Sachsen: Mitte November ist Schluss

In Sachsen könne dürregeschädigte Landwirte noch bis zum 16. November 2018 Anträge auf Dürrenothilfen stellen. In Sachsen wird derzeit von einem Gesamtbedarf von 44 Millionen Euro ausgegangen, 22 Millionen Euro davon wird der Bund bereitstellen.

Zuständig ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Weitere Informationen finden Landwirte in Kürze unter https://www.smul.sachsen.de/foerderung/115.htm

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