Das gilt für Betriebe, die einen (vorläufigen) Bewilligungsbescheid erhalten haben. Der Jahresabschluss 2018/19 muss bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorgelegt werden. Die Landwirtschaftskammer hat die vorher genannte Frist vom 1.11. um ca. zwei Monate verschoben, damit bleibt Landwirten etwas mehr Zeit, ihren Steuerberater darüber zu informieren.
Rückforderung der Hilfen bei Frist-Versäumnis
Der Jahresabschluss ist bei den Bezirks- und Außenstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Papierform oder digitalisiert als PDF-Datei vorzulegen.
Die Landwirtschaftskammer empfiehlt Landwirten weiterhin, ihren Steuerberater darauf hinzuweisen, den Jahresabschluss schnellstmöglich zu erstellen. Sollten sie die Frist nicht einhalten, fordert die Kammer die gezahlten Dürrehilfen zurück.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
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