Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Dürrehilfen Niedersachsen: Jahresabschluss bis 31.12. einreichen!

Dürre Maisfeld
am Dienstag, 10.09.2019 - 14:50 (Jetzt kommentieren)

Niedersächsische Betriebe, die durch die Dürre in Existenznot geraten sind, konnten im November 2018 Dürrehilfen beantragen. Bis zum 31. Dezember 2019 müssen die Landwirte den Jahresabschluss vom Wirtschaftsjahr 2018/19 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorlegen.

Das gilt für Betriebe, die einen (vorläufigen) Bewilligungsbescheid erhalten haben. Der Jahresabschluss 2018/19 muss bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorgelegt werden. Die Landwirtschaftskammer hat die vorher genannte Frist vom 1.11. um ca. zwei Monate verschoben, damit bleibt Landwirten etwas mehr Zeit, ihren Steuerberater darüber zu informieren. 

Rückforderung der Hilfen bei Frist-Versäumnis

Der Jahresabschluss ist bei den Bezirks- und Außenstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Papierform oder digitalisiert als PDF-Datei vorzulegen. 

Die Landwirtschaftskammer empfiehlt Landwirten weiterhin, ihren Steuerberater darauf hinzuweisen, den Jahresabschluss schnellstmöglich zu erstellen. Sollten sie die Frist nicht einhalten, fordert die Kammer die gezahlten Dürrehilfen zurück. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Gewitterwolken und Dürre: Wetterfotos vom Acker

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...