Alle sechs Jahre sind die Mitglieder von Renten- und Krankenversicherungen aufgerufen, ihre Interessenvertretung, d.h. die Vertreterversammlung und den Verwaltungsrat, zu wählen. Bis zum 31. Mai 2017 fand die Sozialwahl 2017 statt. Die sechs regionalen Listen der Bauernverbände, die eine Listenverbindung eingegangen sind, bekamen 14 der 20 Sitze.
Gewählt wurde ausschließlich in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA). In den Gruppen der versicherten Arbeitnehmer und Arbeitgeber fanden sogenannte Friedenswahlen statt, da jeweils nur eine Liste vorlag.
In der SofA-Gruppe bewarben sich elf Listen mit folgendem Ergebnis um die 20 Sitze in der Vertreterversammlung:
Liste | Name | Prozentsatz | Sitze |
Liste 1 | 23,1 | 6 | |
Liste 2 | Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein | 6,8 | 1 |
Liste 3 | Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland | 7,4 | 2 |
Liste 4 | Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg | 12,7 | 3 |
Liste 5 | Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV) | 6,7 | 1 |
Liste 6 | Waldbesitzerverbände | 15,1 | 3 |
Liste 7 | Verband der Landwirte im Nebenberuf Landesverband Bayern e.V. | 7,5 | 1 |
Liste 8 | Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer | 5,2 | 1 |
Liste 9 | Deutsche Landwirte e.V. (VDL) | 1,9 | -- |
Liste 10 | Frei Liste Eickmeyer, Habben, Schmid, Behring, Michel | 5,1 | 1 |
Liste 11 | Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp | 8,5 | 1 |
Sozialwahl: Das sind die Auswirkungen bei der SVLFG
Die Sozialwahlen sind die Grundlage der Selbstverwaltung in der eigenständigen Sozialversicherung für Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft. Die Selbstverwaltung besteht aus Vertreterversammlung (60 Mitglieder) und Vorstand (15 Mitglieder). Die ehrenamtlichen Mitglieder bestimmen die Geschicke der SVLFG. Die neue Vertreterversammlung ist für 6 Jahre gewählt und kommt erstmalig in diesem Oktober zusammen und wählt den Vorstand der SVLFG. Als Versichertenparlament beschließt sie u.a. die Satzung der SVLFG, stellt den Haushaltsplan fest und beschließt die Unfallverhütungsvorschriften.
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