Hinsichtlich der möglichen Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für die Landwirtschaft gibt sich die Bundesregierung weiterhin zurückhaltend.
„Die Bundesregierung verfolgt einen marktorientierten Kurs in der Agrarpolitik. Daher sind im Risikomanagement zuvorderst privatwirtschaftliche Lösungsansätze gefordert“, heißt es in der Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Agrarsprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann. Staatliche Maßnahmen sollten nur in besonderen Situationen und Krisen erfolgen.
In der kommenden Aprilausgabe von agrarheute berichten wir ausführlich über mögliche Wetterrisiken, wie Landwirte damit umgehen und welche neuen Versicherungslösungen am Markt angeboten werden.
Baden-Württemberg plant Zuschüsse für Mehrgefahrenversicherung
Das Ministerium weist darauf hin, dass mit den vorhandenen Instrumenten wie
- den Tierseuchenkassen,
- den Marktmaßnahmen und
- den speziellen Krisenmaßnahmen im Fall von außergewöhnlichen Marktkrisen sowie
- den Ad-hoc-Hilfen für besondere Situationen
ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung stehe. Auch die Direktzahlungen trügen zur Risikoabsicherung der Betriebe bei.
Ferner berichtet das Agrarressort, dass seitens der Versicherungswirtschaft angeboten worden sei, eine Mehrgefahrenversicherung für Sonderkulturen anzubieten, sofern es eine staatliche Anschubfinanzierung gäbe. Die Versicherungswirtschaft habe entsprechende Berechnungen angestellt, die den Ländern vorlägen. Baden-Württemberg beabsichtige, eine derartige Versicherungsförderung einzuführen.
Bund legt im Herbst einen Bericht vor
Die von der Agrarministerkonferenz (AMK) im September 2017 erbetene Prüfung und Aktualisierung des Berichts zum „Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft“ aus dem Jahr 2012 ist dem Ministerium zufolge in Arbeit.
Auf dieser Basis könnte eine Positionierung für die nächste Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 erfolgen. Der überarbeitete Bericht muss der Herbst-AMK in diesem Jahr vorgelegt werden.
Tackmann hält nichts von Zuschüssen
Tackmann stellte zu der Antwort fest, dass Versicherungslösungen auch mit staatlichen Zuschüssen aus Sicht der Linken keine Alternative seien, da die Zuschüsse erfahrungsgemäß mehr den Versicherungen als den Versicherten nutzten. Das Geld müsse aber gerade zur Notfallvorsorge direkt den Betrieben zugutekommen.
Deshalb beantrage die Linke erneut eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage, erklärte deren Agrarsprecherin. Dies wäre ein erster Schritt der Bundesregierung, diese angekündigte Hilfe unter Wahrung der Selbstbestimmung der Betriebe umzusetzen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.