Ab heute können Obst- und Weinbauern in Baden-Württemberg am Pilotprojekt für ein Förderprogramm für Versicherungsprämien von Ein- und Mehrgefahrenversicherungen teilnehmen. Die Mehrgefahrenversicherung für Obst- und Weinbau soll witterungsbedingte Risiken wie Starkfrost und/oder Sturm bzw. Starkregen decken.
Anträge können Landwirte bis zum 1. März 2020 stellen. Bei der Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe im Aufbau eines innerbetrieblichen Risikomanagements geht es darum, existenzgefährdende Situationen abzuwenden.
Daher erfolgt die Förderung unter bestimmten Einschränkungen, wie einem Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent (Abzugsfranchise), einer Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme sowie kulturspezifischen Höchstwerten für die Versicherungssumme je Hektar.
Wichtig: Entsprechend den Vorgaben des EU-Beihilferechts ist der Förderantrag vor dem Abschluss einer Versicherung zu stellen.Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss bei dem/den Versicherungsunternehmen, ob eine entsprechende Vereinbarung mit dem Ministerium abgeschlossen wurde.
Merkblatt
Bis zu 50 Prozent Prämienzuschuss
Gefördert wird die jährliche Versicherungsprämie für Versicherungen entsprechend dieser Vorgaben mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent, ausgenommen Umsatzsteuer, Skonti, Beiträge, Gebühren und sonstige Steuern.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die förderfähige Kulturen des Obst- und Weinbaus auf Flächen in Baden-Württemberg anbauen. Förderfähig sind die Kulturen der Kulturgruppen Kern- und Steinobst, Strauchbeeren, Erdbeeren, Industrie- oder Mostobst und Wein- oder Tafeltrauben.
Folgende Höchstwerte gelten:
Kulturgruppe | Höchstwert (€/ha) |
---|---|
Kernobst | 20.000 |
Steinobst | 20.000 |
Strauchbeeren | 30.000 |
Erdbeeren | 30.000 |
Industrie- und Mostobst | 10.000 |
Wein- und Tafeltrauben | 30.000 |
Keine staatlichen Hilfen mehr für versicherte Kulturen
"Durch die Förderung von Versicherungsprämien wird ein Systemwechsel bei der Unterstützung landwirtschaftlicher Unternehmen hinsichtlich der Folgen von Witterungsextremen eingeläutet. Die Betriebe erhalten mit der Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien einen Anreiz, die eigenbetriebliche Risikovorsorge zu stärken und somit das Risiko finanzieller Verluste infolge witterungsbedingter Ertragsausfälle zu mindern“, sagte der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk.
Klar sei, dass für die mit staatlicher Unterstützung versicherbaren Kulturen und Risiken zukünftig keine Ad-hoc-Hilfen mehr gewährt werden könnten.
Antragsformulare, die Verwaltungsvorschrift Ertragsversicherung Obst- und Weinbau und detaillierte Informationen zum Antragsverfahren können ab dem 16. Dezember 2019 unter folgendem Link im Förderwegweiser des MLR heruntergeladen werden: www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser.
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