
Beim Kauf von Zahlungsansprüchen für das kommende Jahr sollten Landwirte vorsichtig kalkulieren. Möglicherweise könnten die Ansprüche 2021 nichts mehr wert sein. So stellt die EU-Kommission in ihren Reformvorschlägen für die Agrarpolitik ab 2020 den Mitgliedsstaaten frei, die bisherigen Zahlungsansprüche abzuschaffen.
„Die Abschaffung von Zahlungsansprüchen (ZA) macht vor allem in den Mitgliedsstaaten Sinn, in denen sie einen einheitlichen Wert haben“, sagt Rudolf Mögele, Vize-Direktor der Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission. Ab 2019 gibt es in Deutschland bundesweit einheitliche Zahlungsansprüche, die auch bundesweit handelbar sind. Brüssel will mit dem Vorschlag den Bürokratieaufwand senken.
Zeitplan der Reform kann sich verschieben
Bund und Länder befürworten die Abschaffung der Zahlungsansprüche schon seit längerem, um die Verwaltung für Landwirte und Behörden zu vereinfachen.
Wilfried Steffens, Agrarpolitikexperte des niedersächsischen Landvolkverbandes, hält es daher für möglich, dass es in Deutschland bereits ab 2021 keine Zahlungsansprüche mehr geben könnte.
Die EU plant, bis Frühjahr 2019 die Reformvorschläge zu verabschieden und die Reform 2021 zu starten. Allerdings halten politische Beobachter den Zeitplan der EU-Kommission für sehr ambitioniert. Sie schließen einen späteren Start der Agrarreform nicht aus. Dann könnten die Zahlungsansprüche in Deutschland ebenfalls erst später wegfallen.
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