Kann ein Betriebsleiter im Alter von höchstens 40 Jahren die neue Obergrenze von 120 Hektar ausreizen, summiert sich der Prämienaufschlag ab 2023 voraussichtlich auf jährlich 13.800 Euro oder bis zu 69.000 Euro im Laufe der Förderperiode.
Der Grund ist, dass Deutschland in der neuen Förderperiode einen höheren Anteil seines Budgets für die Direktzahlungen zur Junglandwirte-Förderung einsetzen muss. Ab 2023 stehen für diesen Zweck bis 2027 jährlich 147,8 Mio. Euro zur Verfügung – statt bisher rund 51 Mio. Euro pro Jahr. Zugleich wird die die förderfähige Agrarfläche pro Antragssteller von aktuell maximal 90 Hektar auf 120 Hektar angehoben.
Kalkulatorisch dürfte die Junglandwirteprämie darum ab 2023 auf etwa 115 Euro je Hektar steigen. Im Antragsjahr 2020 betrug der bundeseinheitliche Bonus lediglich 44,27 Euro je Hektar.
Neue Anforderungen an das Ausbildungsniveau noch offen
Im Antragsjahr 2020 haben rund 29.900 Junglandwirte die Sonderförderung für eine Fläche von 1,15 Mio. ha beantragt. Ab 2023 könnte die Antragsfläche etwas größer ausfallen, weil die betriebliche Obergrenze auf 120 Hektar steigt.
Andererseits sollen die Antragsteller künftig offenbar neue Ausbildungsanforderungen erfüllen müssen. Das könnte den Kreis der Begünstigten geringfügig einschränken. Die genauen Anforderungen werden in einer nationalen Verordnung geregelt, die noch nicht vorliegt.
Keine Aufteilung der Mittel auf die zweite Säule geplant
Ebenfalls könnte der Bund vorsehen, einen Teil der Junglandwirteförderung über Maßnahmen der zweiten Säule zu verausgaben. Diese Option räumt das EU-Recht den Mitgliedstaaten ein. Möglich wären zum Beispiel Zuschläge bei der Investitionsförderung, eine Niederlassungsbeihilfe oder ein Zuschuss zur Existenzgründung. Davon wird der Bund nach bisherigem Kenntnisstand aber offenbar keinen Gebrauch machen. Solche Maßnahmen gingen zulasten des Aufschlags auf die Flächenprämie.
Einen ausführlichen Artikel über die bisher feststehenden Details der Förderung nach der EU-Agrarreform lesen Abonnenten von agrarheute in der August-Ausgabe des Magazins, die am 29. August in digitaler und am 30. August in gedruckter Form erscheint.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.