Der Regen – das größte Gesprächsthema in der Landwirtschaft: wann kommt er? Kommt er überhaupt? Wie viel hat es gegeben? Reicht es oder eben auch nicht und muss in die Beregnung eingestiegen werden? Fragen über Fragen. Noch mehr Fragen, vor allem zum Thema Beregnung und der Entnahme von Wasser haben wir Henning Gödeke von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt, der ebenfalls im Fachverband Feldberegnung aktiv ist.
Auf Vorrat gibt es kein Wasser für die Landwirtschaft
Hat ein Landwirt immer Recht auf Wasser? Eine Frage, die sich Praktiker gerade in diesen sehr trockenen Perioden und zu Zeiten von stetigen Diskussionen in der Gesellschaft und den politischen Reihen stellen, beantwortet uns der Experte: „Um landwirtschaftliche Kulturen beregnen zu dürfen, wird in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt. Grundsätzlich ist es aber jedem Landwirt möglich, einen Antrag zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser beim zuständigen Amt zu stellen, da Wasser Allgemeingut ist. Ein Wasserrecht „auf Vorrat“ zu beantragen, um gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine Beregnungsanlage zu bauen, ist nach Wasserhaushaltsgesetz jedoch nicht möglich.“
Und für den Einstieg in die Beregnung hat Henning Gödeke noch eine spannende Schritt-für-Schritt-Anleitung für Sie bereit. Welche Kulturen lohnen und was beachtet werden muss, lesen Sie im Interview.
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