Obst ernten, beim Misten helfen, auf dem Feld mit anpacken oder im Hofladen verkaufen - ein Bauernhof bietet viele Jobs für Jugendliche, Schüler und Studenten. Beliebt sind die Aufgaben auf dem Hof und Feld vor allem, weil man Landluft schnuppern kann und die enge Zusammenarbeit mit den Landwirtsfamilien geschätzt wird. Nicht selten bleibt der Kontakt auch nach dem Job bestehen und endet, im besten Fall, sogar in einer Festanstellung als Auszubildender oder Mitarbeiter.
Doch wer junge Menschen als Ferienjobber bei sich anstellt, sollte einiges beachten. Die Fachleute der Arbeitnehmerberatung von der Agrarjobbörse haben die wichtigsten Tipps.
1. Wie alt müssen Ferienjobber sein?
Auf dem Betrieb mitarbeiten darf, wer 13 Jahre und älter ist. Je nach Alter sind aber die Vorgaben für die Arbeitszeiten und die Dauer der Arbeit unterschiedlich:
- 13 bis 14 Jahre alt: max. 2 Stunden täglich (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben max. 3 Stunden) leichte Arbeit, die weder die Gesundheit noch die Entwicklung beeinträchtigt. Die Eltern müssen vorab zustimmen.
- 15 bis 18 Jahre: 8 Stunden täglich, max. 40 Stunde pro Woche
- in der Erntezeit und ab 16 Jahre: 9 Stunden täglich, max. 85 Stunden pro Doppelwoche für Jugendliche über 16 Jahre. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit ist nicht erlaubt
2. Wie sind die Arbeitszeiten auf dem Bauernhof geregelt?
Gerade im Sommer gibt es auf dem landwirtschaftlichen Betrieb fast rund um die Uhr zu tun. Die Ernte dauert bis spät in den Abend, früh am Morgen sind die Tiere zu versorgen, und besonders am Wochenende brummt der Beerenverkauf im Hofladen. Kinder und Jugendliche dürfen aber nicht zu allen Arbeitszeiten eingesetzt werden:
- unter 15 Jahre nur zwischen 8 und 18 Uhr
- über 15 Jahre zwischen 6 und 20 Uhr.
- Speziell in der Landwirtschaft über 16 Jahre zwischen 5 und 21 Uhr
- An Wochenenden und Feiertagen darf nicht gearbeitet werden, Ausnahmen in der Landwirtschaft und der Gastronomie sind zugelassen, wenn ein Ausgleichstag in der Woche stattfindet. Die wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
- mindestens 12 Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitseinsätzen.
- Pause von min. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden
- Pause von min. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.
- max. 4 Wochen pro Kalenderjahr bei schulpflichtigen Jugendlichen, am Stück oder aufgeteilt.
- Volljährige Schüler und Studenten unterliegen nicht mehr dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dürfen unbegrenzt in den Ferien arbeiten. Hier gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.
3. Besteht eine Sozialversicherungspflicht für Ferienjobber in der Landwirtschaft?
Volljährige Schüler und Studenten dürfen pro Jahr an max. 70 Arbeitstagen oder 3 Monate am Stück (5-Tage-Woche) arbeiten, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Befristete Beschäftigungen in der Zeit zwischen Schulentlassung und der Aufnahme einer Dauerbeschäftigung oder eines Ausbildungsverhältnisses werden nicht als Kurzfristtätigkeit gewertet und sind nur dann versicherungsfrei, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 520 Euro nicht übersteigt und von der Befreiung zur Rentenversicherungspflicht Gebrauch gemacht wird (Minijob).
4. Wie sind die Jugendlichen unfallversichert?
Jugendliche Ferienjobber sind auf dem Arbeitsweg oder im Betrieb über die Krankenversicherung der Eltern abgesichert, volljährige Ferienjobber sind wie jeder andere Arbeitnehmer in der Landwirtschaft über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
5. Was zahle ich als Landwirt einem Ferienjobber?
Volljährige Ferienjobber haben Anspruch auf den aktuell gültigen Mindestlohn (01.01.2022 = 9,82 €/Std., 01.07.2022 = 10,45 €/Std.).
Für Schüler unter 18 Jahren und ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist der Lohn verhandelbar. Volljährige Ferienjobber haben das Recht auf Entgeltfortzahlung, wenn sie während des Jobs krank werden. Der Anspruch entsteht nach 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Anders bei Feiertagen hier gibt es keine „Wartezeit“. Sie sind immer dann zu vergüten, wenn die Arbeitszeit wegen eines Feiertages ausfällt (§ 2 EntgFG).
6. Hat ein Ferienjobber Anspruch auf Ferien?
Ja, tatsächlich. Sobald ein voller Monat gearbeitet wurde, entsteht ein Urlaubsanspruch.
Da Ferienjobber aber in der Regel kurzzeitig arbeiten, ist es zulässig, den erworbenen Urlaubsanspruch bei Ausscheiden abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
7. Wer haftet für Schäden im Betrieb?
Verursacht ein Ferienjobber im Betrieb einen Schaden, haftet in den allermeisten Fällen der Betriebsleiter bzw. die Aufsichtsperson des Jobbers. Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann jedoch auch eine anteilige bis volle Haftung des Ferienjobbers möglich sein.
Minderjähriger Aushilfen könneneinen bezahlten Ferienjob der elterlichen Haftpflichtversicherung melden. Schüler von öffentlichen oder gleichgestellten privaten Schulen sind bei der Ausübung eines Ferienjobs (bis zu vier Wochen) über ihre Eltern versichert.
8. Wie wird ein Ferienjob auf dem Bauernhof versteuert?
Ferienjobber sind steuerpflichtig, es wird die persönliche Steueridentifikationsnummer benötigt.
Da jugendliche Ferienjobber jedoch meist nur ein geringes Einkommen beziehen, bleiben sie entweder ohnehin steuerfrei oder erhalten die abgeführte Steuer mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück, wenn ihr Jahresgesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dieser liegt 2020 bei 9.408 Euro.
Extratipp: Wie finde ich Schüler und Studenten, die auf meinem Betrieb jobben?
Viele Ferienjobs werden nicht offiziell ausgeschrieben, sondern man kennt sich eben. Besonders in Frage kommen natürlich Schüler oder Studenten, deren Eltern im Dorf oder in der näheren Umgebung leben, denn die haben nur einen kurzen Anfahrtsweg. Falls Sie sich über diesen Umkreis hinaus auf die Suche machen wollen, können Sie den Job auf Ihrer Internetseite ausschreiben und in Social Media, zum Beispiel Instagram, teilen. Ansonsten gibt es auch noch die bewährte Variante eines kleinen Inserats im Gemeindeanzeiger oder Ihrem Wochenblatt. Falls Sie eine Schule oder Uni in der Nähe habe, fragen Sie, ob Sie einen Aushang machen könne. Und online finden Sie unter dem Stichwort „Ferienjob“ jede Menge Anbieter von Jobbörsen, wo Sie inserieren oder suchen können.
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