Die Inhalationsmethode bei der Ferkelkastration ist für die Anwender nicht ganz ungefährlich. Bei der Methode werden Ferkel mit einem Narkosegas betäubt. Als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Defizite beim Anwenderschutz festgestellt. Sie sieht weiteren Forschungs-, Untersuchungs- und Entwicklungsbedarf.
Mitarbeiter der SVLFG haben in den vergangenen Monaten eine Reihe von Messungen beim Einsatz von Isofluran zur Betäubung von Ferkeln durchgeführt. Der Zwischenbericht über die vorgenommenen Messungen liegt dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit längerem vor. Die Messungen der SVLFG in landwirtschaftlichen Betrieben hatten ergeben, dass das Verfahren der Inhalationsnarkose bei Ferkeln den Anforderungen an einen sicheren Anwenderschutz nicht genügt.
Dabei wird seit Jahren über Alternativen zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln diskutiert. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf zur Fristverlängerung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD aus der Sicht des Anwenderschutzes.
Bund muss für besseren Gesundheitsschutz sorgen
Die Zwischenergebnisse wurden dem Präventionsausschuss der SVLFG am 12. November vorgestellt. Dabei wurde insbesondere deutlich, dass Nachbesserungen an den Masken, den Schlauchverbindungen und an den Dosierungseinrichtungen der Narkosegeräte durchgeführt werden müssen.
Die festgestellten Gefährdungen für die im Unternehmen arbeitenden Personen müssen durch geeignete Schutzmaßnahmen beseitigt werden.
Vorstand und Präventionsausschuss begrüßen aus der Sicht des Anwenderschutzes die beabsichtigte Verschiebung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration und fordern die Bundesregierung auf, die Zeit für eine Entwicklung von Verfahren ohne Gefährdung der Anwender zu nutzen. Verbesserungen beim Tierschutz dürfen nicht zu Lasten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehen, so der Präventionsausschuss der SVLFG.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.