Die QS GmbH reagiert auf die politisch unklare Lage beim Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 1. Januar 2019 in Deutschland. So habe der QS-Fachbeirat vor kurzem beschlossen, dass die betäubungslose Ferkelkastration ab 1. Januar 2019 vorerst kein K.O.-Kritierium sei, betonte DBV-Veredelungspräsident Johannes Röring auf dem Veredelungstag 2018 in Röthenbach.
Wie die QS GmbH gegenüber agrarheute erläuterte, würden Landwirte bei den Audits nicht zur Ferkelkastration befragt. Es fänden keine Überprüfungen statt, welches Kastrationsverfahren der Sauenhalter anwende. Allerdings bleibe die Anforderung der nicht betäubungslosen Kastration im Kriterienkatalog stehen, sie ist nur "vorübergehend" ausgesetzt.
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