Die SVLFG macht Schweinehalter, die wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Not geraten sind, auf ihre Krisenhotline aufmerksam. Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten will die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit den Betrieben gemeinsam nach Lösungen suchen.
Lesen Sie außerdem in unserem Top-Thema zur ASP: Was Schweinehalter jetzt wissen müssen.
Schweinehalter: bei Zahlungsschwierigkeiten auf SVLFG zugehen
Haben Schweinehalter in der aktuellen Krisensituation Schwierigkeiten, ihre Beiträge pünktlich zu zahlen, können zusätzliche Zahlungen wie Säumniszuschläge, Mahngebühren oder Vollstreckungskosten vermieden werden. Beispielsweise könne bei einer ASP-verursachten Verkleinerung des Schweinebestandes der Beitragsvorschuss an die Berufsgenossenschaft angepasst werden.
In ihrer Pressemitteilung rät die SVLFG den Betroffenen, sich rechtzeitig – vor der Beitragsfälligkeit – bei ihrem Ansprechpartner am jeweiligen SVLFG-Standort zu melden.
Krisenhotline für grüne Berufe
Versicherte können sich rund um die Uhr an allen sieben Tagen in der Woche unter der Telefonnummer 0561-785-10101 an die Krisenhotline der SVLFG wenden. Hier stehen ausgebildete, von der SVLFG beauftragte Psychologen bereit, die über die derzeitige Lage in den grünen Berufen informiert sind.
Weitere Erläuterungen zur Krisenhotline und zum Beratungsangebot der landwirtschaftlichen Sozialversicherung finden Sie online.
ASP: bis auf Weiteres keine Betriebsbesichtigungen
Damit sich die ASP nicht noch schneller ausbreitet, führen die Außendienstmitarbeiter des Technischen Aufsichtsdienstes der SVLFG momentan keine Besichtigungen in Schweinehaltungsbetrieben durch.
Daher können in den Seuchengebieten Brandenburg und Sachsen Betriebsleiter und Mitarbeiter derzeit auch nicht an Seminaren der SVLFG teilnehmen.
Darüber hinaus werden Unfalluntersuchungen und Ermittlungen zu Berufskrankheiten in den beiden Bundesländern im Moment telefonisch durgeführt, informiert die Sozialversicherung für Landwirte. Die telefonische Beratung werde durch den Technischen Aufsichtsdienst entsprechend ausgebaut.
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