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Schleswig-Holstein

Futtermittel-Kontrollen sollen kostenpflichtig werden

am Mittwoch, 30.12.2015 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

Unternehmen in Schleswig-Holstein sollen ab 2016 für amtliche Futtermittelkontrollen zahlen. Der Deutsche Verband Tiernahrung droht mit Klagen.

Ab 2016 sollen amtliche Futtermittelkontrollen in Schleswig-Holstein kostenpflichtig sein. Die Verordnung soll dem hiesigen Landwirtschaftsministerium zufolge Anfang des Jahres in Kraft treten.

"Die Futtermittelskandale der vergangenen Jahre (gemeint ist unter anderem der Dioxinskandal 2011, Anm. d. Red.) haben gezeigt, dass das staatliche Kontrollsystem gestärkt werden muss und die Wirtschaft in der Pflicht ist, sich daran zu beteiligen. Bei der Erhöhung der Futtermittelsicherheit ist das Land schon in Vorleistung gegangen, hat Personal aufgestockt und die Kontrolldichte spürbar erhöht. Jetzt ist die Wirtschaft am Zuge", begründet Landwirtschaftsminister Robert Habeck die Entscheidung.

Kostenpflichtige Futtermittelkontrollen: Landwirte ausgenommen

Futtermittel unterliegen einem strengen Kontrollsystem, mit dem Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. Bislang mussten die Unternehmen nur für anlassbezogene Kontrollen, also insbesondere für Kontrollen auf einen konkreten Verdacht hin, Gebühren zahlen. Künftig soll das auch für reguläre Kontrollen der Fall sein.

Kostenpflichtige Futtermittelkontrollen: Die Details

Mit Einführung der neuen Gebühren bei den Betriebskontrollen wird nach vier Aufwandsgruppen differenziert. Die Einstufung richtet sich nach der Hauptbetriebsart und gegebenenfalls dem Tätigkeitsprofil des kontrollierten Unternehmens.

  • Je nach Aufwandsstufe fällt eine Gebühr zwischen 170 Euro und 760 Euro pro abgeschlossener Inspektion an.
  • Das Kontrollintervall kann zwischen neun Monaten und fünf Jahren liegen. Maßgeblich sind die Risikokategorie und die Risikobetriebsart des Unternehmens.
  • Für die Probenahme einschließlich der Auslagen für die Analyse wird pauschal eine Gebühr in Höhe von 435 Euro erhoben.

Im Rahmen einer Kleinstmengenregelung werden Inspektionen in Betrieben mit einem geringen Durchsatz mit dem niedrigsten Gebührensatz belegt. Betriebe, die weniger als 500 Tonnen Mischfutter im Jahr herstellen, sind gänzlich von der Probenahmegebühr ausgenommen.

Landwirtschaftliche Betriebe (Primärerzeuger) sind dem Ministerium zufolge in der Regel von der Gebührenpflicht ausgenommen.

Kostenpflichtige Futtermittelkontrollen: Deutscher Verband Tiernahrung droht mit Klagen

Der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) hält die staatliche Überwachung der intensiven Eigenkontrollen für einen Bestandteil staatlicher Daseinsfürsorge, "die nicht aus Kontrollgebühren zu finanzieren ist". In Niedersachsen streite man genau darüber bereits seit längerem vor Gericht.

Für Schleswig-Holstein droht Peter Radewahn, DVT-Geschäftsführer, ebenfalls mit Klagen: "Nun wird dieser Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung bedauerlicherweise auch in Schleswig-Holstein beschritten werden müssen. Die Gremien des DVT haben einem solchen Weg bereits zugestimmt. Schließlich werden die Verwaltungsgerichte auch darüber zu befinden haben, ob die Staffelungen, die pauschalen Untersuchungsgebühren und letztlich die Ausnahmen von der Gebührenpflicht rechtlich tragen."

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