Seit etwas mehr als einem Jahr gilt die neue Agrarreform, nun naht der zweite Antragszeitraum innerhalb der Förderperiode. Mit Einführung der geobasierten Antragsstellung entscheidet nunmehr die Skizze über die beantragte Flächengröße. Über diese und weitere Änderungen informiert Anna-Lena Niehoff und Franz-Josef Schoo von der LWK Niedersachsen auf ihrer Internetseite.
Geobasierte Antragstellung
Eine Fläche wird im Antragsverfahren 2016 laut LWK Niedersachsen nicht mehr über die eingetragene Hektargröße (nummerisch) beantragt, sondern nur noch über die digital im ANDI-Programm anzufertigende Zeichnung der beantragten Fläche selbst (geobasierte Antragstellung). Für jeden Schlag, für jeden Teilschlag und für jedes Landschaftselement ist die vom Antragsteller bewirtschaftete Fläche exakt hinsichtlich der Lage digital einzuzeichnen.
Die Flächengröße, die sich aus der Umrisszeichnung ergibt, wird automatisch übernommen und kann nicht verändert werden. Mit der ANDI-DVD 2016 werden in Niedersachsen zwar die Vorjahresskizzen aus 2015 zur Orientierung wieder mitgeliefert, in den allermeisten Fällen werden jedoch die Vorjahresskizzen anzupassen bzw. durch neue, exakte Zeichnungen zu ersetzen sein.
Erste Korrekturen sind bis 17. Mai möglich
Im Zuge der geobasierten Antragsstellung können in ANDI 2016 alle eingezeichneten Geometrien (Zeichnungen), auch der jeweils benachbarten Schläge, über einen WEB-Dienst angezeigt werden. Damit hat jeder Antragssteller nach und nach die Möglichkeit Flächenüberlappungen zu identifizieren und dann ggf. bis zum 17. Mai 2016 (Ende der Frist für die Antragsstellung im Jahr 2016) durch einen erneuten Datenupload zu korrigieren. Empfehlenswert ist es, kurz vor der Antragsfrist diese Möglichkeit zu nutzen und entsprechende Korrekturen durchzuführen, erklärt die LWK.
Überlappungen können bis zum 21.06. 2016 korrigiert werden
Nach dem 17.05.2016 werden alle Zeichnungen zentral von Seiten der Bewilligungsstellen auf Überlappungen geprüft. Betroffene Antragssteller werden dann schriftlich über diesen Sachverhalt informiert. Bis zum 21. Juni 2016 haben nur diese Antragssteller dann die Möglichkeit, ihre Zeichnungen nochmals zu korrigieren um Überlappungen zu vermeiden.
Innerhalb dieser 35-tägigen Frist (vom 17. Mai bis zum 21. Juni) können durch das Vorab-Kontroll-Verfahren (Pre-check) die den Antragstellern schriftlich mitgeteilten Flächenüberlappungen sanktionslos in ANDI durch ein erneutes Upload korrigiert werden. Sollte ein erneutes Upload durchgeführt werden, muss auch ein neuer Datenbegleitschein bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Weitergehende Änderungen, z.B. das Melden neuer Schläge sind in dieser Phase jedoch nicht möglich.
Zentrale Überlappungsprüfung nach dem 21.06.2016
Nach Durchführung des Vorab-Kontroll-Verfahrens, also nach dem 21. Juni 2016, wird zentral eine weitere Überlappungsprüfung durchgeführt. Die dann festgestellten Überlappungen müssen abschließend geklärt werden, aber eine sanktionsfreie Rücknahme ist dann nicht mehr möglich. Kann keine Klärung herbeigeführt werden, erfolgt keine Auszahlung für den überlappenden Teil und zusätzlich erfolgt je nach Größe der Überlappung ein Sanktionsabzug bei allen betroffenen Antragsstellern.
Wichtige Fristen im ANDI-Antragsverfahren 2016:
- 17. Mai 2016: Abgabeschluss für den ANDI-Sammelantrag 2016
- 17. Mai 2016 - 21. Juni 2016: 35-tägige Vorab-Kontroll-Phase (Pre-check)
- 21. Juni 2016: Letzter Termin für sanktionslose Rücknahme von zu viel beantragten Flächen (Überlappungen) im Rahmen des Vorab-Kontroll-Verfahrens (Pre-check)
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